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Ausreichend Mülleimer für den Grüneburgpark

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant, die Abfallbehälter im Grüneburgpark durch größere Müllgaragen zu ersetzen und die bestehenden Abfalleimer schrittweise auszutauschen. Dies geschieht aufgrund des gestiegenen Müllaufkommens und soll die Sauberkeit im Park verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Grüneburgpark — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Es besteht die Möglichkeit, vereinzelte Abfallbehälter neben bestehenden Bankstandorten durch 120 Liter-Müllgaragen mit integriertem Aschenbecher auszutauschen. Die bereits vorhandenen 50 Liter-Abfalleimer werden nach und nach, beispielsweise bei einem Defekt, durch neue krähensichere Abfalleimer mit Schrägdach ausgetauscht. Der komplette sofortige Austausch aller bestehenden Abfalleimer ohne Krähenschutz ist aus finanziellen Gesichtspunkten nicht möglich. Der Magistrat arbeitet an einem Konzept, wie auf das erheblich gestiegene Müllaufkommen mit unterschiedlichen Abfallbehältnissen reagiert werden kann. Als erste Maßnahme werden im südlichen Bereich des Grüneburgparks zwei große Müllgaragen aufgestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Juni 2021OFOF 110/2Ausreichend Mülleimer für den GrüneburgparkOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 5. Juli 2021OMOM 488Ausreichend Mülleimer für den GrüneburgparkDirektanregung
  3. 1. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 1791Ausreichend Mülleimer für den Grüneburgpark
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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