Ausreichend Mülleimer für den Grüneburgpark
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Abfallbehälter im Grüneburgpark durch größere Müllgaragen zu ersetzen und die bestehenden Abfalleimer schrittweise auszutauschen. Dies geschieht aufgrund des gestiegenen Müllaufkommens und soll die Sauberkeit im Park verbessern.
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Grüneburgpark — 25 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.09.2026.
- Grüneburgpark aufwerten06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Öffentlichen Bücherschrank im Grüneburgpark aufstellen04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Klimaanpassung und Hitzeschutz in Bockenheim und Westend verbessern – deutlich schneller handeln!17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Grüneburgpark per E-MailStellungnahme des Magistrats
Es besteht die Möglichkeit, vereinzelte Abfallbehälter neben bestehenden Bankstandorten durch 120 Liter-Müllgaragen mit integriertem Aschenbecher auszutauschen. Die bereits vorhandenen 50 Liter-Abfalleimer werden nach und nach, beispielsweise bei einem Defekt, durch neue krähensichere Abfalleimer mit Schrägdach ausgetauscht. Der komplette sofortige Austausch aller bestehenden Abfalleimer ohne Krähenschutz ist aus finanziellen Gesichtspunkten nicht möglich. Der Magistrat arbeitet an einem Konzept, wie auf das erheblich gestiegene Müllaufkommen mit unterschiedlichen Abfallbehältnissen reagiert werden kann. Als erste Maßnahme werden im südlichen Bereich des Grüneburgparks zwei große Müllgaragen aufgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2021OFOF 110/2Ausreichend Mülleimer für den GrüneburgparkOrtsbeiratsantrag · FDP
- 5. Juli 2021OMOM 488Ausreichend Mülleimer für den GrüneburgparkDirektanregung
- 1. Oktober 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1791Ausreichend Mülleimer für den GrüneburgparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab