Aufhebung der Gemeinschaftsstraße Alt-Erlenbach
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Alt-Erlenbach — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Beseitigung des Parkplatzes in der Straße Alt-Erlenbach vor der Hausnummer 3618.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und AnnaSchmidtSchule durch zusätzliche Bänke und Radbügel12.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach04.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1737
Betreff: Aufhebung der Gemeinschaftsstraße Alt-Erlenbach Der Anregung wird hinsichtlich der Punkte 1 bis 5 entsprochen. Bei der Einrichtung der Gemeinschaftsstraße handelte es sich um eine neue Art der Beschilderung bzw. Entschilderung einer Verkehrsfläche. Die Verkehrsteilnehmer wurden über diese neue Art der Beschilderung gesondert durch Flyer als Hauswurfsendung, im Rahmen von Ortsbeiratssitzungen und durch die Tagespresse informiert. Nach Aufhebung der Gemeinschaftsstraße und der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs mittels Zeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird von einer zusätzlichen Information der Verkehrsteilnehmer abgesehen. Das Zeichen 325 StVO ist seit 1980 offiziell in der Straßenverkehrs-Ordnung verankert und hat folgende Bedeutung: Ge- oder Verbot Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juni 2013OMOM 2334Aufhebung der Gemeinschaftsstraße Alt-ErlenbachDirektanregung
- 16. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1737Aufhebung der Gemeinschaftsstraße Alt-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab