Aufhebung der Gemeinschaftsstraße Alt-Erlenbach
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Alt-Erlenbach — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Beseitigung des Parkplatzes in der Straße Alt-Erlenbach vor der Hausnummer 3618.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und AnnaSchmidtSchule durch zusätzliche Bänke und Radbügel12.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach04.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 25.06.2013, OM 2334 entstanden aus Vorlage: OS 23/13 vom 26.06.2013
Betreff: Aufhebung der Gemeinschaftsstraße Alt-Erlenbach Der Ortsbeirat stimmt den vom Straßenverkehrsamt in der Sitzung am 25.06.2013 vorgestellten Planungen in den folgenden Punkten zu:
- Die Gemeinschaftsstraße wird aufgehoben.
- Die Straße Alt-Erlenbach wird von der Einmündung Alte Fahrt bis zur evangelischen Kirche zum verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325 Straßenverkehrsordnung) umgewandelt.
- Im Bereich der Hausnummern 18 - 22 werden Stellplätze mittels Parkwinkeln markiert.
- Die Verkehrszeichen 325 werden als Piktogramm auf der Fahrbahn aufgebracht.
- Zusätzlich werden zwei Fahrradständer vor Hausnummer 37 eingebaut. Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen umzusetzen und zu veranlassen, dass die Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Weise über die neue Verkehrssituation informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juni 2013Sie sind hierOMOM 2334Aufhebung der Gemeinschaftsstraße Alt-ErlenbachDirektanregung
- 16. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1737Aufhebung der Gemeinschaftsstraße Alt-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats