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Hundeauslauf in Niederrad

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 16

Betreff: Hundeauslauf in Niederrad Die Bereitstellung der Hundeauslauffläche im Rahmen der Grünanlagensatzung entbindet den jeweiligen Hundehalter, bzw. die jeweilige Aufsichtsführende Person, nicht von der Verpflichtung, sich mit seinen Tieren gegenüber anderen Nutzern rücksichtsvoll zu verhalten. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt laufen und müssen sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden. Dies bedeutet, dass der Hund in Sichtweite auf Ruf und Pfiff sofort reagieren muss. Die Beachtung dieser bekannten Vorgaben macht das Einzäunen von Hundeauslaufflächen grundsätzlich nicht notwendig und funktioniert auch an allen Standorten im Stadtgebiet, bei denen Hundeauslaufflächen an Straßen liegen. Aus diesem Grund ist eine Einfriedung von Hundeauslaufflächen auch in diesem Fall nicht erforderlich; insbesondere auch im Hinblick auf die vermeidbaren Kosten für solche Maßnahmen. Der Magistrat hat in Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen Ortsbeiräten bereits vor Jahren viele Hundeauslaufflächen eingerichtet, die ausnahmslos ohne Einfriedung hergestellt wurden und durchweg auch angenommen wurden. Alleine die für Hunde in den achtziger Jahren eingefriedete Fläche im Grüneburgpark damals: "Hundetoilette" wurde auf Wunsch des zuständigen Ortsbeirates bisher noch nicht durch eine andere, nicht eingefriedete Auslauffläche innerhalb des Parks ersetzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. September 2012OFOF 399/5Hundeauslauf in NiederradOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 28. September 2012OMOM 1596Hundeauslauf in NiederradDirektanregung
  3. 7. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 16Hundeauslauf in Niederrad
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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