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Grünanlage vor der Ginnheimer Landstraße 168

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2013, ST 1683

Betreff: Grünanlage vor der Ginnheimer Landstraße 168 Die meisten Flächen rund um die Gebäude an der Ginnheimer Landstraße (gerade Hausnummern 164 bis 172) sind ausschließlich in Privatbesitz. Der Magistrat sieht zwar die Erfordernis der vom Ortsbeirat gewünschten Maßnahmen, kann jedoch keine städtischen Haushaltsmittel zur Erneuerung privater Anlagen zur Verfügung stellen. Das städtische Eigentum beginnt i.d.R. an den Straßenrändern. Hier ist nur wenig öffentliches Grün vorhanden. Gleichwohl sind auch hier verschönernde Maßnahmen angebracht. Der Magistrat greift die Anregung diesbezüglich auf, kann aber aufgrund der finanziellen und auch personellen Kapazitäten bei den betroffenen Fachämtern derzeit keine Aussage treffen, wann entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden könnten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. August 2013OFOF 651/9Grünanlage vor der Ginnheimer Landstraße 168Ortsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER, GRÜNE, SPD
  2. 29. August 2013OMOM 2424Grünanlage vor der Ginnheimer Landstraße 168Direktanregung
  3. 6. Dezember 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1683Grünanlage vor der Ginnheimer Landstraße 168
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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