Grünanlage vor der Ginnheimer Landstraße 168
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2424 entstanden aus Vorlage: OF 651/9 vom 15.08.2013
Betreff: Grünanlage vor der Ginnheimer Landstraße 168 Der Zustand der Grünanlage rund um die Ginnheimer Landstraße 168 ist seit geraumer Zeit nicht mehr hinnehmbar. Der Magistrat wird gebeten, eine Grunderneuerung der Grünflächen zu veranlassen.
Begründung: Das Gebiet rund um die Ginnheimer Landstraße 168 mit seinem REWE-Markt und den Ladenlokalen wird von vielen Ginnheimern als Zentrum des Stadtteils angesehen. Dazu gehört auch, dass die Grünflächen entsprechend hergerichtet sind. Im Juli fand hierzu ein Ortstermin des Ortsbeirates 9 statt. Seit einiger Zeit befindet sich die Anlage jedoch in einem unansehnlichen Zustand und wird der Bedeutung eines Quartierszentrums nicht gerecht. Vor allem durch die Entsorgung von Müll, wie Bierflaschen, Zigaretten oder Getränkedosen, ist die Anlage auch für die Bewohner der unmittelbar anliegenden Häuser ein Ärgernis. Der Magistrat sollte sich im Zuge der Aufwertung der Stadtteilzentren schnellstmöglich um eine Generalüberholung der Anlage bemühen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2013OFOF 651/9Grünanlage vor der Ginnheimer Landstraße 168Ortsbeiratsantrag · CDU, FREIE_WÄHLER, GRÜNE, SPD
- 29. August 2013Sie sind hierOMOM 2424Grünanlage vor der Ginnheimer Landstraße 168Direktanregung
- 6. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1683Grünanlage vor der Ginnheimer Landstraße 168Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats