Bestandsaufnahme Hecken auf öffentlichen Wegen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1676
Betreff: Bestandsaufnahme Hecken auf öffentlichen Wegen Die Pflege der Hecken und Grünflächen im öffentlichen Raum liegt im Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamts oder des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE). In beiden Fällen werden die Hecken und Flächen entsprechend geschnitten und gepflegt. Private Grundstückseigentümer, deren Hecken in den öffentlichen Straßenraum hinausragen, werden schriftlich aufgefordert, diese bis zu einer festgesetzten Frist zurückzuschneiden, damit die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet ist. Der Rückschnitt wird durch den Straßenbegeher überprüft und bei Nichterfüllung geahndet. Der Anregung wird somit entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2016OFOF 29/13Bestandsaufnahme Hecken auf öffentlichen WegenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. September 2016OMOM 531Bestandsaufnahme Hecken auf öffentlichen WegenDirektanregung
- 5. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1676Bestandsaufnahme Hecken auf öffentlichen WegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab