Bestandsaufnahme Hecken auf öffentlichen Wegen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2016, OM 531 entstanden aus Vorlage: OF 29/13 vom 18.08.2016
Betreff: Bestandsaufnahme Hecken auf öffentlichen Wegen Der Magistrat wird gebeten, eine Bestandsaufnahme aller öffentlichen Wege in Nieder-Erlenbach zu veranlassen, um festzustellen, welche stark von Heckenbewuchs betroffen sind, und wo es dringend angebracht ist, diesen zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit auf den Wegen herzustellen. Bewuchs auf öffentlichen Grundstücken, der auf Wege herausragt, soll dabei zurückgeschnitten werden. Bewuchs, der aus privaten Grundstücken auf Wege herausragt, soll festgestellt und die Anwohner aufgefordert werden, die Verkehrssicherheit der Wege herzustellen.
Begründung: Viele öffentliche Wege in Nieder-Erlenbach sind von viel Grün umgeben. Hecken und Bäume säumen die Wege, dies ist durchaus zu befürworten, erhöhen diese doch oft die Attraktivität der Wege. Leider wachsen jedoch viele Hecken und Bäume stark in die Wege hinein, sodass teilweise wenig bis gar kein Gegenverkehr möglich ist oder gar das Laufen oder Radfahren sehr beschwerlich wird. Um festzustellen, welche Wege einen dauerhaften Rückschnitt benötigen und welche Wege regelmäßig überprüft werden müssen, bittet der Ortsbeirat deshalb um eine Bestandsaufnahme der öffentlichen Wege in Nieder-Erlenbach. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2016OFOF 29/13Bestandsaufnahme Hecken auf öffentlichen WegenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. September 2016Sie sind hierOMOM 531Bestandsaufnahme Hecken auf öffentlichen WegenDirektanregung
- 5. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1676Bestandsaufnahme Hecken auf öffentlichen WegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats