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Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen ausschließlich als Überlaufbahn nutzen

Vorlagentyp: STMagistrat
272 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat setzt sich dafür ein, die Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen während der Corona-Pandemie nur als Überlaufbahn zu nutzen. Dies geschieht aufgrund des signifikanten Rückgangs der Flugbewegungen und des erhöhten Bedarfs an Abstellflächen für Flugzeuge. Die Wiederinbetriebnahme der Bahn wird von der Verkehrsentwicklung abhängen.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat sich im Rahmen seiner aktiven Mitgliedschaft in der Frankfurter Fluglärmkommission (FLK) bereits in der 257. Sitzung am 23.09.2020 dafür eingesetzt, die Nordwestlandebahn für die Dauer der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden stark gesunkenen Flugbewegungen zu schließen bzw. nur bei dringendem Bedarf als Überlaufbahn zu nutzen. Der Antrag wurde von Seiten der FLK mit dem Hinweis abgelehnt, dass es innerhalb der FLK keine Bevorzugung und Benachteiligung einzelner Städte oder Kreise geben solle, auch nicht in Zeiten der Pandemie. Im Rahmen der 258. FLK-Sitzung am 02.12.2020 stellte die Fraport AG zwei Szenarien der Pistennutzung vor. Zum einen wurde ein rollierendes System zwischen der Nordwestlandebahn und der Startbahn West erläutert und zum anderen wurden Details bei einem operativen Winterdienst und einer dann angedachten Schließung der Nordwestlandebahn dargelegt. Nähere Informationen sind der Präsentation der Fraport AG (Seite 10ff) unter folgenden Link zu entnehmen: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/sitzungen/258._sitzung_am_2.12.2020/top_4_-_praes._fraport__rollierendes_pistensystem_und_entwicklung_flughafen.pdf. Aufgrund des stark anhaltenden Rückgangs der Flugbewegungen und dem dadurch erhöhten Bedarf an Flugzeug-Abstellflächen wurde die Nordwestlandebahn am 14.12.2020 erneut vorübergehend außer Betrieb genommen. Zuletzt war die Bahn von April bis Juni 2020 geschlossen. Die Wiederinbetriebnahme hängt von der weiteren Verkehrsentwicklung und dem künftigen Stellplatzbedarf für temporär stillgelegte Flugzeuge ab (Pressemitteilung der Fraport AG vom 01.12.2020: https://www.fraport.com/de/newsroom/pressemitteilungen/2020/q4-2020/flughafen-frankfurt--voruebergehende-ausserbetriebnahme-der-land.html). Der Magistrat wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Nordwestlandebahn erst bei einer betrieblichen Notwendigkeit aufgrund einer gestiegenen Anzahl von Flugbewegungen als Überlaufbahn genutzt wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juli 2016OFOF 157/5Nutzung der Nordwestlandebahn ausschließlich als ÜberlaufbahnOrtsbeiratsantrag · SPD, LINKE.
  2. 9. September 2016OMOM 591Nutzung der Nordwestlandebahn ausschließlich als ÜberlaufbahnDirektanregung
  3. 30. Januar 2017STST 229Nutzung der Nordwestlandebahn ausschließlich als ÜberlaufbahnStellungnahme
  4. 4. August 2020OFOF 1728/5Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen ausschließlich als Überlaufbahn nutzenOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 18. September 2020OAOA 612Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen ausschließlich als Überlaufbahn nutzenAnregung
  6. 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 272 Wochen
    STST 1638Nordwestlandebahn am Frankfurter Flughafen ausschließlich als Überlaufbahn nutzen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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