Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärts
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung zur Einführung eines Parkverbots für Lkw auf der Gießener Straße reagiert. Die vorgeschlagene Schilderkombination ist nicht umsetzbar, da sie ein Durchfahrtsverbot für schwere Fahrzeuge beinhaltet. Stattdessen wird eine andere Beschilderung vorgeschlagen, die jedoch nicht alle Transporter ausschließt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die vorgeschlagene Schilderkombination ist nicht möglich. Bei dem vorgeschlagenen Verkehrszeichen (VZ) 253 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) handelt es sich um ein Durchfahrtsverbot ("Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse"). Stattdessen lässt sich die Schilderkombination mittels VZ 314 StVO (Parken) mit dem Zusatzzeichen 1010-58 StVO (Personenkraftwagen) umsetzen. Transporter mit PKW Zulassung, wie zum Beispiel Mercedes Sprinter, lassen sich mit der möglichen Beschilderung allerdings nicht ausschließen. Zudem dürfen dort dann auch keine erwünschten LKW mehr parken, zum Beispiel Heizöltransporter.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2021OFOF 1/10Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärtsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2021OMOM 169Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärtsDirektanregung
- 3. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1584Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärtsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab