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Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärts

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, ein Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße zu prüfen, um die Schadstoffemissionen zu reduzieren und den Anwohnern sowie Pendlern mehr Platz zu bieten. Das erwartete Ergebnis ist die Einführung von Schildern, die das Parken von Lkw in diesem Bereich verbieten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von Lkw auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Sigmund-Freud-Straße verboten werden kann.

Begründung

Da vermehrt Lkw auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder "Parkverbot für Lkw", Verkehrszeichen 253/283 der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. April 2021OFOF 1/10Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärtsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 1. Juni 2021Sie sind hier
    OMOM 169Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärts
    Direktanregung
  3. 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1584Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärtsStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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