Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärts
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, ein Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße zu prüfen, um die Schadstoffemissionen zu reduzieren und den Anwohnern sowie Pendlern mehr Platz zu bieten. Das erwartete Ergebnis ist die Einführung von Schildern, die das Parken von Lkw in diesem Bereich verbieten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Parken von Lkw auf dem Parkstreifen der Gießener Straße zwischen Ronneburgstraße und Sigmund-Freud-Straße verboten werden kann.
Begründung
Da vermehrt Lkw auf diesem Parkstreifen stehen, bei jeder Witterung den Motor warm laufen lassen (Schadstoffemission) und Anwohnern sowie Pendlern den Platz wegnehmen, sollen die Schilder "Parkverbot für Lkw", Verkehrszeichen 253/283 der Straßenverkehrsordnung dies in Zukunft verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2021OFOF 1/10Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärtsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Juni 2021Sie sind hierOMOM 169Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärtsDirektanregung
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1584Parkverbot für Lkw auf der Gießener Straße stadtauswärtsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats