Treppenanlage im Volkspark Niddatal (Nähe Lindenanger)
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1582
Betreff: Treppenanlage im Volkspark Niddatal (Nähe Lindenanger) Zu der Anregung des Ortsbeirats nimmt der Magistrat zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung:
Zu 1: Die Treppenanlage wird ab und zu gesäubert. Da es sich jedoch um eine untergeordnete Wegeverbindung handelt, ist eine völlige Unkrautfreiheit aus arbeitskapazitären Gründen nicht zu gewährleisten.
Zu 2: Der Weg bzw. der Treppenabgang stellt nur eine nachrangige Wegebeziehung dar, die zu den Wiesen des Niddaparks führt. Die Treppe ist verkehrssicher. Der Einbau eines Geländers ist inzwischen erfolgt.
Zu 3: Der Bau einer Rampe ist aus Sicht des Magistrats nicht erforderlich, da es eine barrierefreie Alternative gibt. Dieser Weg wird nur sporadisch von Autos durch Anliegerverkehr zur Kleingartenanlage genutzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2017OFOF 258/9Treppenanlage im Volkspark Niddatal (Nähe Lindenanger)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. Mai 2017OMOM 1610Treppenanlage im Volkspark Niddatal (Nähe Lindenanger)Direktanregung
- 25. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1582Treppenanlage im Volkspark Niddatal (Nähe Lindenanger)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab