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Treppenanlage im Volkspark Niddatal (Nähe Lindenanger)

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1582

Betreff: Treppenanlage im Volkspark Niddatal (Nähe Lindenanger) Zu der Anregung des Ortsbeirats nimmt der Magistrat zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung:

Zu 1: Die Treppenanlage wird ab und zu gesäubert. Da es sich jedoch um eine untergeordnete Wegeverbindung handelt, ist eine völlige Unkrautfreiheit aus arbeitskapazitären Gründen nicht zu gewährleisten.

Zu 2: Der Weg bzw. der Treppenabgang stellt nur eine nachrangige Wegebeziehung dar, die zu den Wiesen des Niddaparks führt. Die Treppe ist verkehrssicher. Der Einbau eines Geländers ist inzwischen erfolgt.

Zu 3: Der Bau einer Rampe ist aus Sicht des Magistrats nicht erforderlich, da es eine barrierefreie Alternative gibt. Dieser Weg wird nur sporadisch von Autos durch Anliegerverkehr zur Kleingartenanlage genutzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Mai 2017OFOF 258/9Treppenanlage im Volkspark Niddatal (Nähe Lindenanger)Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. Mai 2017OMOM 1610Treppenanlage im Volkspark Niddatal (Nähe Lindenanger)Direktanregung
  3. 25. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1582Treppenanlage im Volkspark Niddatal (Nähe Lindenanger)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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