Treppenanlage im Volkspark Niddatal (Nähe Lindenanger)
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1610 entstanden aus Vorlage: OF 258/9 vom 05.05.2017
Betreff: Treppenanlage im Volkspark Niddatal (Nähe Lindenanger) Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. die in der Nähe des Lindenanger nördlich der Gaststätte gelegene Treppenanlage vom dort wachsenden Unkraut befreit wird; 2. auf der genannten Treppe ein Geländer installiert wird, das evtl. als Fortführung der Metallbegrenzung des oberhalb der Treppe gelegenen Fußgängerwegs ausgeführt werden könnte; 3. geprüft und berichtet wird, ob zusätzlich eine Rampe für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer angelegt werden kann.
Begründung: Durch die genannten Maßnahmen wird die Barrierefreiheit verbessert und älteren und gehbehinderten Menschen die Benutzung der Treppe erleichtert, was gerade auch mit Blick auf die demografische Entwicklung erforderlich ist. Die parallel verlaufende, recht schmale Zufahrt zur Gaststätte ist zwar stufenfrei, kann aber wegen häufigen Autoverkehrs gerade vom genannten Personenkreis nicht sicher begangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Mai 2017OFOF 258/9Treppenanlage im Volkspark Niddatal (Nähe Lindenanger)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 18. Mai 2017Sie sind hierOMOM 1610Treppenanlage im Volkspark Niddatal (Nähe Lindenanger)Direktanregung
- 25. August 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1582Treppenanlage im Volkspark Niddatal (Nähe Lindenanger)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats