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Unterstützung von Kleingartenvereinen und -anlagen

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant, die Kleingartenvereine durch Fördermittel zu unterstützen, um die Instandhaltung der Infrastruktur zu erleichtern. Dies soll durch eine Förderung von 50% der Gesamtkosten für Maßnahmen der Vereine geschehen. Ziel ist es, die Vereine in ihrer Arbeit zu unterstützen und die Nutzung von Wasserressourcen nachhaltig zu gestalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Insgesamt gibt es in Frankfurt 107 Kleingartenvereine mit insgesamt 229 Anlagen und 14.537 Parzellen. Eine Anlage hat durchschnittlich 2,28 ha, 610 m Anlagenwege und 850 m Verbindungswege zwischen Laube und Anlagenweg. Seitens der Stadt werden Ver- und Entsorgungsleitungen bis an das Vereinsgebäude der Kleingartenvereine heran bereitgestellt. Sie verpachtet die Anlagen nach den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes an die Vereine. Die Vereine sind in der Regel Eigentümer des Vereinsheims, der Elektroinstallation, von Gemeinschaftstoiletten und sonstiger gemeinschaftlicher Anlagen, wie z.B. der Spielplätze. Die Baukosten, die Unterhaltung, Wartung und Finanzierung zusätzlicher Versorgungsleitungen für Arbeitsstrom oder Trinkwasser, welche die Vereine bis in die Anlagenwege oder an die Parzellen herangeführt haben, liegt in der Verantwortung der Vereine. Die Finanzierung erfolgt aus den Rücklagen, die aus den Vereinsbeiträgen und -einnahmen sowie den Umlagen der Pächter gebildet werden.

Mit Trinkwasser ist grundsätzlich sparsam umzugehen. Die Kleingartenordnung gibt vor, dass das Gießwasser aus Niederschlägen zu sammeln ist. Das zulässige Volumen von Wasserbevorratungsbehältern auf den Parzellen wird künftig von 1.000 l auf 2.000 l erhöht. Darüber hinaus verfügen viele Gärten über Brunnen auf den Parzellen oder auch Tiefbrunnen als Gemeinschaftsanlage. Perspektivisch können Brauchwasserzisternen mit Anschluss an die Vereinsheimdächer ein notwendiger Standard sein.

Um die Vereine in ihrer Arbeit und ihren Aufgaben zu unterstützen stellt die Stadt Frankfurt am Main Fördermittel zur Verfügung. Maßnahmen der Vereine zur Instandhaltung der vorhandenen Infrastruktur werden in der Regel mit 50% der Gesamtkosten gefördert. Um die Bewältigung des Eigenanteils der Vereine bei der Förderung zu erleichtern und die Fördertöpfe nicht zu Gunsten eines Vereins zu überlasten, sollten Kompletterneuerungen in sinnvolle Bauabschnitte über mehrere Jahre aufgeteilt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Mai 2024OFOF 403/4Unterstützung von Kleingartenvereinen und -anlagenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
  2. 28. Mai 2024OMOM 5499Unterstützung von Kleingartenvereinen und -anlagenDirektanregung
  3. 26. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1576Unterstützung von Kleingartenvereinen und -anlagen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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