Straßenmarkierungen im Bereich Frankenallee/Schwalbacher Straße/Krifteler Straße/Fischbacher Straße erneuern
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Straßenmarkierungen im Bereich Frankenallee/Schwalbacher Straße/Krifteler Straße/Fischbacher Straße zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern. Dies geschieht voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2020, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
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Fischbacher Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Grün erhalten statt nachpflanzen – Beetschutz in der Frankenallee vervollständigen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umgestaltung Frankenallee: Parkplätze erhalten05.11.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Gewerbetreibende auf dem Bockenheimer Wochenmarkt berichten von mehreren kriminellen Vorfällen, bei denen es zu Taschend30.10.2025 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Fischbacher Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung. Er wird die Straßenmarkierungen voraussichtlich in der zweiten Hälfte dieses Jahres überprüfen und erneuern. Sollten Markierungen im genannten Areal hinfällig geworden sein, so werden diese entfernt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. März 2020OFOF 1278/1Straßenmarkierungen im Bereich Frankenallee/Schwalbacher Straße/Krifteler Straße/Fischbacher Straße erneuernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Mai 2020OMOM 6014Straßenmarkierungen im Bereich Frankenallee/Schwalbacher Straße/Krifteler Straße/Fischbacher Straße erneuernDirektanregung
- 11. September 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1544Straßenmarkierungen im Bereich Frankenallee/Schwalbacher Straße/Krifteler Straße/Fischbacher Straße erneuernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab