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Austausch Kopfsteinpflaster gegen Flüsterasphalt in der Glauburgstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1544

Betreff: Austausch Kopfsteinpflaster gegen Flüsterasphalt in der Glauburgstraße Gegenwärtig bestehen keine Absichten, das Kopfsteinpflaster der Glauburgstraße im Abschnitt zwischen Friedberger und Eckenheimer Landstraße durch "Flüsterasphalt" zu ersetzen. Nach Informationen der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH wurden Vermessungsarbeiten zur Prüfung einer etwaigen Gleiserneuerung zwischen der Friedberger Landstraße und der Lortzingstraße durchgeführt. Eine konkrete Planung, wann die Gleiserneuerung erfolgen soll, hat noch nicht stattgefunden. Sollten Gleiserneuerungen durchgeführt werden, wird die Oberfläche zwischen den Schienen in Asphalt ausgeführt. Eine derartige Maßnahme wäre im Übrigen mit anderen Vorhaben zu koordinieren. So etwa mit dem vom Ortsbeirat auf Grundlage der Beschlüsse der Planungswerkstätten zur "Umfeldplanung Quartiersgarage ehemalige Glauburgschule" gefassten Entschluss zur Umgestaltung der Glauburgstraße im Abschnitt zwischen Lortzingstraße und Lenaustraße. Der Magistrat wird den Ortsbeirat unaufgefordert unterrichten, sofern konkrete Absichten zur Durchführung von Straßenbaumaßnahmen in der Glauburgstraße anstehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. Juni 2015OFOF 834/3Austausch Kopfsteinpflaster gegen Flüsterasphalt in der GlauburgstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. Juli 2015VV 1413Austausch Kopfsteinpflaster gegen Flüsterasphalt in der GlauburgstraßeAnfrage
  3. 26. Oktober 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 1544Austausch Kopfsteinpflaster gegen Flüsterasphalt in der Glauburgstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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