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Artenschutz im Ortsbezirk 2: Raum für Igel in den städtischen Parkanlagen

Vorlagentyp: STMagistrat
43 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Artenschutz für Igel in den städtischen Parkanlagen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass keine gezielten Schutzmaßnahmen für die Igelpopulation umgesetzt werden, da die nachhaltige Betreuung nicht sichergestellt werden kann. Ziel ist es, die Lebensbedingungen für Igel zu verbessern und ihre Population zu erhalten.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zur Frage 1:

a) In Hessen ist der Igel weit verbreitet und für das Stadtgebiet Frankfurt ist ebenfalls von einem günstigen Erhaltungszustand der Art auszugehen. Der Naturschutzbehörde liegen jedoch keine konkreten Informationen zur Igelpopulation und deren Entwicklung in den städtischen Parks vor.

b) Es werden keine gezielten Maßnahmen zum Schutz der Igelpopulation in den städtischen Parks im Ortsbezirk umgesetzt.

c) Igel sind vor allem durch den zunehmenden Straßenverkehr gefährdet, der jedes Jahr über eine halbe Million Igel in Deutschland tötet. In Siedlungsbereichen bestehen zusätzlich Gefahren durch Rasenmäher (auch Mähroboter), Schächte mit Fallenwirkung und Giftköder. Pestizide und Kunstdünger vernichten die natürlichen Lebensgrundlagen der Tiere.

Zur Frage 2:

Die vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Maßnahmen für die städtischen Parks werden aus Sicht des Magistrats begrüßt.

Laubsauger werden seit Jahrzehnten nicht mehr in städtischen Parks eingesetzt.

In Grünanlagen werden, wo sich die Möglichkeit bietet und die Rahmenbedingungen gegeben sind, Errichtungen natürlicher Unterkünfte umgesetzt. Weiterhin werden bei anstehenden Umgestaltungs- und Neubaumaßnahmen heimische Gehölze verwendet.

Gezielte Maßnahmen für einzelne Tierarten werden aktuell nicht vorgenommen (Förderung der Laufkäferpopulation; Installation igelfreundlicher Wildtiertränken), da die nachhaltige Betreuung dieser nicht sichergestellt werden kann. Im Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept wird die Aufstellung von Nisthilfen für Tiere - und unter anderem von Igelhäusern - als eine Maßnahme für städtische Parkanlagen benannt.

Zum Thema Artenschutz finden sowohl durch städtische Ämter (hier: insbesondere Umweltamt und Grünflächenamt) als auch in Kooperation mit Dritten (z.B. Umweltlernen in Frankfurt e.V.) entsprechende Veranstaltungen statt, allerdings im Rahmen der vorhandenen eingeschränkten Finanz- und Personalressourcen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. September 2022OFOF 469/2Artenschutz im Ortsbezirk 2: Raum für Igel in den städtischen ParkanlagenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. Oktober 2022OMOM 2934Artenschutz im Ortsbezirk 2: Raum für Igel in den städtischen ParkanlagenDirektanregung
  3. 13. Januar 2023STST 116Artenschutz im Ortsbezirk 2: Raum für Igel in den städtischen ParkanlagenStellungnahme
  4. 14. Juli 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 43 Wochen
    STST 1539Artenschutz im Ortsbezirk 2: Raum für Igel in den städtischen Parkanlagen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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