Artenschutz im Ortsbezirk 2: Raum für Igel in den städtischen Parkanlagen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zum Schutz der Igel in städtischen Parkanlagen zu prüfen und umzusetzen. Dies umfasst die Überwachung der Igelpopulation sowie eine Reihe von spezifischen Schutzmaßnahmen. Die Initiative zielt darauf ab, den Lebensraum für Igel zu verbessern und die Sensibilisierung der Bevölkerung für den Artenschutz zu fördern.
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Rebstockpark — 31 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Radweganbindung für das Gymnasium Römerhof21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsplanung für das neue Rebstockbad21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Spielplatz im neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen - Nachfrage14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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- Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
a) wie die Igelpopulationen in den städtischen Parks im Ortsbezirk und deren Entwicklung von städtischer Seite registriert und überwacht werden und
b) welche Maßnahmen zum Schutz der Igelpopulationen in den städtischen Parks im Ortsbezirk aktuell umgesetzt werden bzw. welche derartigen Maßnahmen in den nächsten zwölf Monaten geplant sind;
c) was das größte Bedrohungspotenzial für Igel darstellt.
- Weiter wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen für die städtischen Parks im Ortsbezirk zu prüfen und bei positiver Prüfung umzusetzen:
a) Verzicht auf den Einsatz von Laubsaugern;
b) Maßnahmen zur Förderung der Laufkäferpopulationen, auf Basis der Empfehlungen eines Entomologen;
c) vermehrte Anpflanzung einheimischer Heckengewächse;
d) Errichten natürlicher Unterkünften wie Reisig- undLaubhaufen sowie Totholzstapel;
e) Installation igelfreundlicher Wildtiertränken;
f) regelmäßige Veranstaltungen und Workshops des Umweltamtes für anliegende Schulen, Kitas und interessierte Bevölkerung zum Thema Artenschutz in den städtischen Parks.
Begründung
Es handelt sich um Anregungen einer Anwohnerin des Rebstockparks. Igel gehören zu den besonders geschützten Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Danach ist es unter anderem untersagt, Igel selbst zu verletzen oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen. Die verstärkte Nutzung der Parkanlagen während der Coronazeit sowie die Hitzewellen der vergangenen Sommer bedeuten zusätzlichen Stress und Belastungen für Tiere, auch für Igel. Anwohnende berichten, dass sie zunehmend seltener Igel sichten. Die Römer-Koalition hat sich vorgenommen, den Artenschutz in Frankfurt zu verbessern. Hierzu legt der Koalitionsvertrag fest, dass "Parks und Grünflächen ... dabei weiter mit einem hohen Anteil an ökologisch wertvollen Elementen (Wildblumenwiesen, Insektenhäuser, Gewässer, ...)" weiterentwickelt werden sollen. Die unter Ziffer 2. genannten Maßnahmen zielen auf diese Ziel ab. Parks und Grünanlagen sind lebendige Klassenzimmer. Hier kann Artenschutz anschaulich nahegebracht und für die Bedeutung des Schutzes der Flächen sensibilisiert werden. Im Rahmen gemeinsamer Mitmachaktionen und Workshops könnten, z. B. mit Schülerinnen und Schülern der umliegenden Schulen, Igelhäuser oder Wildtränken gebaut und aufgestellt werden. Das würde dem Artenschutz und gleichzeitig der Kommunikation zwischen der Stadt, dem Grünflächenamt und der Bevölkerung dienen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. September 2022OFOF 469/2Artenschutz im Ortsbezirk 2: Raum für Igel in den städtischen ParkanlagenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2934Artenschutz im Ortsbezirk 2: Raum für Igel in den städtischen ParkanlagenDirektanregung
- 13. Januar 2023STST 116Artenschutz im Ortsbezirk 2: Raum für Igel in den städtischen ParkanlagenStellungnahme
- 14. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1539Artenschutz im Ortsbezirk 2: Raum für Igel in den städtischen ParkanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats