Modellraumprogramm für regionales Beratungs- und Förderzentrum
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1521
Betreff: Modellraumprogramm für regionales Beratungs- und Förderzentrum Das Modellraumprogramm für das geplante regionale Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) am Schulstandort der IGS Kalbach-Riedberg fußt auf folgenden Grundannahmen: Das BFZ ist in schulorganisatorischem Sinne eine "Schule ohne Schülerinnen und Schüler", also eine eigenständige Organisationseinheit mit einem Schulleitungsteam und rund 70 Förderschullehrkräften. Das BFZ unterstützt die allgemeinbildenden Schulen der Bildungsregion Nord im Entwicklungsprozess zur inklusiven Schule. Für seine Mitarbeitenden ist das BFZ im besten Sinne ein fachliches Backoffice. Die nachstehenden Aspekte spielen in der Aufgabengestaltung des Beratungs- und Förderzentrums eine wichtige Rolle: - Steuerung des Personaleinsatzes - Förderschullehrkräfte des BFZ sind in der allgemeinen Schule eingesetzt. - Teambildung und kollegiale Beratung in dezentral arbeitenden Systemen sichert Fachlichkeit - Fallführung und Leitungsaufgaben - Fortbildung und Supervision - Gestaltung der Übergänge - Steuerung der Verfahren zur Feststellung eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung - Zugang zu Sachmitteln und Testverfahren - Kooperation mit außerschulischen Partnern. Im Gestaltungsfeld 6 des integrierten Schulentwicklungsplanes 2015-2019 ist das Projekt "Modellregion Inklusive Bildung Frankfurt" eingebunden. Die Konzeption der Modellregion gibt der Kooperation von Schule und außerschulischen Kooperationspartnern einen besonderen Stellenwert. Aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen sollen Lernbiografien und Bildungswege konsistent gestaltet sein. Schulen arbeiten an den Übergängen eng zusammen und übernehmen Verantwortung für deren Anschlüsse. Kinder sollen in ihren Stadtteilen ein vielfältiges Angebot an Betreuungsformen und Aktivitäten am Nachmittag vorfinden. Schulen und außerschulische Partner realisieren den Anspruch der Inklusion im Schulterschluss. Damit dies gelingt, unterstützt die Stadt Frankfurt den Dialog und die Vernetzung der Bildungsakteure u.a. mit einer "regionalen Koordinierungsplattform". Diese Koordinierungsplattform ist räumlich dem BFZ zugeordnet und wird mit einer/m pädagogischen Mitarbeiter/in des Stadtschulamtes besetzt. Das Raumkonzept des BFZ mit Koordinierungsplattform sieht folgende Funktionen vor: - Sekretariat/ Empfang - Offener Eingangsbereich mit Sitzgelegenheiten - 4 Einzelbüros (Schulleitung, stv. Schulleitung, Jugendhilfeträger, Koordination) - 3-4 Beratungsräume zur vertraulichen Fallberatung (6-8 Personen, ggf. Kinderecke) - Großraumbüro für die Inhaber von Funktionsstellen (residents). Residents erhalten einen personalisierten Arbeitsplatz, sie sind im Laufe der Woche mehrmals vor Ort präsent. - Schulungs-/Veranstaltungsraum. Dieser Raum wird vom Kollegium des BFZ als Besprechungsraum genutzt. Hier finden im großen Rahmen Sitzungen statt. Das bedeutet, dass bis zu 70 Personen mindestens einmal wöchentlich hier in guter Arbeitsatmosphäre tagen. Darüber hinaus kann der Schulungs-/ Veranstaltungsraum von Kooperationspartnern der Bildungsregion Nord gebucht werden. Auch Seminare und Qualifizierungsreihen für die Region sind hier verortet. - Co-Working-Space. Dieser Raum lädt in ansprechender Atmosphäre zu Vernetzung, Austausch und Kooperation ein. Die Arbeitsplätze sind flexibel gestaltet, Tische, Bänke, Sitzecken ermöglichen auch ein Arbeiten mit mobilen Endgeräten. Die Raumgröße geht von einer kontinuierlichen Nutzung im Wochenverlauf von 12 Personen gleichzeitig aus. - Küche mit großem Tisch als "Hangout": Dieser Bereich ist dem Co-Working-Space direkt zugeordnet und akustisch abgeschlossen. - Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden. - Lagerflächen und verschließbare Bereiche nehmen Akten und die Materialien der Testothek auf. Psychologisch-diagnostische Verfahren sowie pädagogische Verfahren können von den Förderschullehrkräften in der Region ausgeliehen werden. Zur Lagerung von Hilfsmitteln stehen weitere Raumkapazitäten zur Verfügung. Das BFZ mit der regionalen Koordinierungsplattform soll nach Außen deutlich als eigenständige Organisation wahrgenommen werden, da es alle Schulen der Bildungsregion Nord berät und begleitet. Zu den Fragen 1 und 2: Das Raumprogramm des regionalen Beratungs- und Förderzentrums an der IGS Kalbach Riedberg ist unabhängig von den optionalen Planungen am Schulstandort zu betrachten. Das BFZ ist räumlich nicht unmittelbar den allgemeinen Unterrichtsbereichen zugeordnet und befindet sich daher in bewusster Abgrenzung zur Schule in einer vom Schultrakt abgetrennten Gebäudeeinheit. Für eine Gymnasiale Oberstufe (GyO) besteht in der Planung der Gesamtfläche ein Platzhalter. Der Bedarf an weiteren GyO-Schulplätzen in der Bildungsregion Nord wird mit jeder SEP-Fortschreibung überprüft. Aktuell ist dieser Bedarf ausgeglichen. Die Vierzügigkeit der IGS Kalbach-Riedberg ist gemäß integriertem Schulentwicklungsplan 2015-2019 genehmigt und beschlossen. Der Beschluss wurde räumlich und konzeptionell umgesetzt. Eine Sechszügigkeit würde eine Erweiterung der Kapazität um 50 Prozent bedeuten. Dies beträfe dann neben Klassenräumen auch den Gesamtbedarf an Fachräumen, Sport, Freifläche etc. Die BFZ-Fläche könnte diesen Bedarf nicht kompensieren. Aller Voraussicht nach werden im ersten Quartal 2018 die Architekturplanungen im Ortsbeirat vorgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2017MM 91Modellraumprogramm für regionale Beratungs- und FörderzentrenMagistratsvortrag
- 5. Mai 2017OFOF 166/12Modellraumprogramm für regionales Beratungs- und FörderzentrumOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. Mai 2017OMOM 1675Modellraumprogramm für regionales Beratungs- und FörderzentrumDirektanregung
- 18. August 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1521Modellraumprogramm für regionales Beratungs- und FörderzentrumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab