Tödlicher Unfall an der S-Bahn-Station Frankfurter Berg
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2008, ST 1506
Betreff:
Tödlicher Unfall an der S-Bahn-Station Frankfurter Berg
Zu der Anregung des Ortsbeirats wurde die für Bahnstationen zuständige Tochter der Deutschen Bahn AG (DB), die DB Station&Service AG, um eine Stellungnahme gebeten. Zur Beantwortung der Fragen 1. – 4. wird im Folgenden die Antwort wiedergegeben:
"INDEX Als Verkehrsunternehmen ist die Deutsche Bahn nach der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung (EBO) dazu verpflichtet, Bahnanlagen und Fahrzeuge so zu erstellen und vorzuhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. In der EBO ist ebenfalls geregelt, dass die Gleisanlagen ein ausreichender Hinweis dafür sind, dass ein Überschreiten der Gleise grundsätzlich verboten ist.
INDEX
INDEX Für das Queren von Gleisanlagen – auch zu den kundengenutzten Bahnsteigen – werden deshalb Bahnübergänge, Bahnsteigunter- bzw. – Überführungen unseren Kunden zur Verfügung gestellt. So auch an der Station Frankfurter Berg. Hier besteht die Möglichkeit mittels einer Bahnsteigunterführung die beiden Bahnsteige gefahrlos zu erreichen.
INDEX Die Deutsche Bahn als auch die Bundespolizei weisen in Pressemitteilungen immer wieder auf die Gefährlichkeit verbotswidriger Gleisquerungen hin. Auch sind Mitarbeiter des Bahnschutzes sowie die Bundespolizei in unregelmäßigen Abständen vor Ort und hindern Reisende am verbotswidrigen Überschreiten der Gleise oder weisen sie auf die Gefährlichkeit ihres Handelns hin.
INDEX In aller Regel ist eine Gleisüberschreitung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet wird. Sie stellt aber eine Straftat dar, wenn dadurch ein Zug zu einer Schnellbremsung gezwungen und Fahrgäste gefährdet werden.“
Zu den Fragen 5. und 6. wurde von der für die Unterführung zuständigen DB-Tochter, DB Netz AG, erklärt, dass gegenwärtig keine Gelder für eine Sanierung des Bauwerks zur Verfügung stehen. Es ist jedoch in Zusammenhang mit dem 4-gleisigen Ausbau der Bahnstrecke nach Bad Vilbel vorgesehen, die vorhandene Unterführung durch einen Neubau zu ersetzen.
Die Reinigung der Unterführung wird wöchentlich im Auftrag des Magistrats freitags durchgeführt. Einmal im Monat erfolgt eine intensivere Reinigung mit Wasser. Die Fahrradschienen an den Treppenaufgängen wurden Ende September installiert.
Zur Anregung des Ortsbeirats vom 12.02.2008, OM 1966, liegt zwischenzeitlich mit der Stellungnahme vom 05.08.2008, ST 1255, eine abschließende Beantwortung vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2008OFOF 613/10Tödlicher Unfall an der S-Bahn-Station Frankfurter BergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. August 2008OMOM 2466Tödlicher Unfall an der S-Bahn-Station Frankfurter BergDirektanregung
- 23. Oktober 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1506Tödlicher Unfall an der S-Bahn-Station Frankfurter BergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab