Sportbelag im Freizeitpark Kalbach
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats lehnt die Änderung des Sportbelags im Freizeitpark Kalbach ab. Die umfangreichen Erdarbeiten würden die Standsicherheit und Lebenserwartung der nahegelegenen Sumpf-Eiche gefährden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die in unmittelbare Nähe des Bolzplatzes stehende ca. 17 m hohe Sumpf-Eiche (Baum Nr. 68) hat einen Kronendurchmesser von ca. 12 m. Bei einer Belagsänderung von Naturrasen zu einem Kunststoffbelag, analog der Basketballfläche, wären umfangreiche Erdarbeiten notwendig, die wiederum massive Eingriffe in den Wurzelbereich zur Folge hätten. Dadurch wäre nicht nur die Standsicherheit des Baumes beeinträchtigt, sondern auch die Lebenserwartung stark herabgesetzt. Aus diesen Gründen muss eine Belagsänderung abgelehnt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2021OFOF 19/12Sportbelag im Freizeitpark KalbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2021OMOM 326Sportbelag im Freizeitpark KalbachDirektanregung
- 23. August 2021Sie sind hierSTST 1488Sportbelag im Freizeitpark KalbachStellungnahme
- 30. August 2021OFOF 89/12Bolzplatz im Kalbacher Freizeitpark sanierenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 10. September 2021OMOM 740Bolzplatz im Kalbacher Freizeitpark sanierenDirektanregung
- 3. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 2191Bolzplatz im Kalbacher Freizeitpark sanierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab