Sportbelag im Freizeitpark Kalbach
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Auslegung eines Sportbelags zwischen den Fußballtoren im Freizeitpark Kalbach, um Verletzungen von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden. Die Maßnahme soll die Sicherheit auf der Sportfläche erhöhen und ist aufgrund der geringen Fläche kostengünstig umsetzbar.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Boden zwischen den beiden Fußballtoren im Freizeitpark Kalbach mit einem Sportbelag - siehe Basketballplatz - auszulegen.
Begründung
Die Sportfläche im Freizeitpark Kalbach ist durch Löcher (Kaninchen) und Unebenheiten im Boden problematisch, die Kinder und Jugendlichen laufen Gefahr umzuknicken und sich zu verletzen. Das Grünflächenamt ist regelmäßig damit beschäftigt die Probleme zu beseitigen. Am Beispiel des Sportbelags auf dem Basketballplatz, der neben der Fußballfläche liegt, sieht man, dass mit einem Belag Verletzungen vermieden werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, warum zwischen den Toren ein solcher Belag nicht aufgelegt wurde, zumal die Fläche nicht groß ist, also der Kostenaufwand übersichtlich ist. Die Sportfläche wird nicht nur von den größeren Kindern, sondern regelmäßig auch von den umliegenden Kitas als Fußballplatz genutzt, der sich praktisch vor ihrer Einrichtung befindet. Er ist ein wichtiger Bestandteil für die Freizeit der Jugendlichen, für die es in Kalbach nicht annähernd ausreichend Aufenthaltsplätze gibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2021Sie sind hierOFOF 19/12Sportbelag im Freizeitpark KalbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2021OMOM 326Sportbelag im Freizeitpark KalbachDirektanregung
- 23. August 2021Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1488Sportbelag im Freizeitpark KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE und Volt (= Enthaltung)