Öffnung der Sportstätten in Bergen-Enkheim in den Schulferien
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1433
Betreff: Öffnung der Sportstätten in Bergen-Enkheim in den Schulferien Zur Vorbereitung auf die nach den Sommerferien beginnenden Hallenpunktrunden wurden den Frankfurter Sportvereinen bereits in der Vergangenheit und werden auch in diesem Jahr einzelne Schulsporthallen in Absprache mit dem bisher als Gebäudeeigentümer zuständigen Stadtschulamt bzw. seit November 2017 dem Amt für Bau und Immobilien und auf gesonderten Antrag während der Sommerferien zur Verfügung gestellt. Auch während der übrigen Ferien war und ist die Nutzung in dieser Weise möglich. In Bergen-Enkheim betrifft dies die Schule am Hang und die Schule am Ried. Grundsätzlich befürworten wir die Nutzungsmöglichkeiten in Schulturnhallen für Sportvereine auch während der Ferien. Jedoch ist auch die Behebung von Gebäude- und Einrichtungsmängeln während der weniger genutzten Ferienzeiten und damit einhergehenden Einschränkungen in unserem Sinne, um im Interesse des Vereinssportes einen störungsfreien Betrieb während der Hauptnutzungszeiten des übrigen Jahres gewährleisten zu können. Die Öffnung der ungedeckten Sportstätten (Rasensportanlagen) in Bergen-Enkheim liegt im Entscheidungsbereich der diese Anlagen betreuenden Sportvereine. Die Sportanlage Am Landgraben wird von dem Sportverein FSV 1910 Bergen betreut. Anfragen bezüglich der Nutzung der Sportanlage können direkt bei dem Sportverein per Mail an w.hasenkampf@fsv1910bergen.de gestellt werden. Der Sportverein FC Germania Enkheim betreut die Sportanlage Enkheim - Riedstadion. Auch bei dieser Sportanlage werden die Nutzungsanfragen direkt bei dem betreuenden Verein gestellt: vorstand@fc-germania-enkheim.de. Nach Rücksprache mit beiden Vereinen ist eine Nutzung der Sportanlage nach vorheriger Abstimmung auch für andere Vereine und auch für eigene Trainingszwecke möglich. Anschließend sei der Hinweis erlaubt, dass in den Sommerferien auch auf den beiden Sportanalgen mit Einschränkungen durch Rasenrenovation zu rechnen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2018OFOF 168/16Öffnung der Sportstätten in Bergen-Enkheim in den SchulferienOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Februar 2018OMOM 2790Öffnung der Sportstätten in Bergen-Enkheim in den SchulferienDirektanregung
- 15. Juni 2018STST 1089Öffnung der Sportstätten in Bergen-Enkheim in den SchulferienStellungnahme
- 6. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1433Öffnung der Sportstätten in Bergen-Enkheim in den SchulferienStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab