Kunstrasenplatz für die Sportanlage Gerbermühle
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Thema Kultur verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1411
Betreff: Kunstrasenplatz für die Sportanlage Gerbermühle Der Magistrat plant, mit dem aktuellen Kunstrasensonderbauprogramm mittelfristig alle Frankfurter Sportanlagen mit einem Kunstrasenplatz auszustatten. Diese Planungen unterliegen verschiedenen Faktoren, die in einer Prioritätenliste zusammengefasst werden müssen, um über den zeitlichen Ablauf der Umsetzung zu entscheiden. Auch für die Sportanlage Gerbermühle ist ein Kunstrasenplatz vorgesehen. Die zuständigen Fachämter befinden sich derzeit in Gesprächen, um die Grundlagen und rechtlichen Voraussetzungen für die Kunstrasen-Baumaßnahmen der nächsten Jahre zu schaffen. Die endgültige Festlegung für die Baumaßnahmen 2019 wird voraussichtlich nach den Sommerferien 2018 getroffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Dezember 2017OFOF 692/5Haushalt 2018 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplatz für die Sportanlage GerbermühleOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 19. Januar 2018EAEA 37Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplatz für die Sportanlage GerbermühleEtatanregung
- 6. August 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1411Kunstrasenplatz für die Sportanlage GerbermühleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab