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Haushalt 2018 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplatz für die Sportanlage Gerbermühle

Vorlagentyp: OFCDUSPDGRÜNEFDP
32 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplatz für die Sportanlage Gerbermühle Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Schaffung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Gerbermühle in den neuzubeschließenden Haushalt 2018 einzuplanen. Begründung: Die Sportanlage Gebermühle wird von dem FC Fortuna Frankfurt e.V. und der Spvgg 05 Oberrad betreut und von dem Gehörlosen Turn- und Sportverein e.V. mitgenutzt. Es besteht außerdem Bedarf für nicht vereinsgebundene Mitglieder, einen solchen Platz gegen Entgelt zu buchen. Die Trainingsmöglichkeiten sind jedoch begrenzt. Die Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz Beckerwiese konnte zusätzliche Ressourcen verschaffen. Diese reichen jedoch leider nicht aus und es werden weitere Trainingsflächen benötigt. Parallel zur Errichtung des Kunstrasenplatzes hat sich der Magistrat der Stadt Frankfurt um die Errichtung eines dritten Spielfeldes bemüht Die Erweiterung der Sportanlage ist bedauerlicherweise immer noch nicht realisiert. Da die Sportanlage Gerbermühle noch keinen Kunstrasen besitzt und ein bereits bestehender Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden kann, hält der Ortsbeirat die Schaffung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Gerbermühle für sinnvoll und zielführend.

Inhalt

Antrag vom 28.12.2017, OF 692/5

Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplatz für die Sportanlage Gerbermühle Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Schaffung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Gerbermühle in den neuzubeschließenden Haushalt 2018 einzuplanen.

Begründung: Die Sportanlage Gebermühle wird von dem FC Fortuna Frankfurt e.V. und der Spvgg 05 Oberrad betreut und von dem Gehörlosen Turn- und Sportverein e.V. mitgenutzt. Es besteht außerdem Bedarf für nicht vereinsgebundene Mitglieder, einen solchen Platz gegen Entgelt zu buchen. Die Trainingsmöglichkeiten sind jedoch begrenzt. Die Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Sportplatz Beckerwiese konnte zusätzliche Ressourcen verschaffen. Diese reichen jedoch leider nicht aus und es werden weitere Trainingsflächen benötigt. Parallel zur Errichtung des Kunstrasenplatzes hat sich der Magistrat der Stadt Frankfurt um die Errichtung eines dritten Spielfeldes bemüht Die Erweiterung der Sportanlage ist bedauerlicherweise immer noch nicht realisiert. Da die Sportanlage Gerbermühle noch keinen Kunstrasen besitzt und ein bereits bestehender Tennenplatz in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden kann, hält der Ortsbeirat die Schaffung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Gerbermühle für sinnvoll und zielführend.Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Dezember 2017Sie sind hier
    OFOF 692/5Haushalt 2018 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplatz für die Sportanlage Gerbermühle
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
  2. 19. Januar 2018EAEA 37Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Kunstrasenplatz für die Sportanlage GerbermühleEtatanregung
  3. 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1411Kunstrasenplatz für die Sportanlage GerbermühleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe

Ausgaben 2025: 22 Mio € · im Antragsjahr 2017 16 Mio € — preisbereinigt +6 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 18 · 19.01.2018
TO I, TOP 22
Angenommen
Etatanregung EA 37 2018 Die Vorlage OF 692/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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