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Ortsbezirk 6: Förderung von seniorengerechtem Wohnen

Vorlagentyp: STMagistrat
105 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 27.08.2012, ST 1378

Betreff: Ortsbezirk 6: Förderung von seniorengerechtem Wohnen Die Versorgung älterer Menschen mit seniorengerechtem Wohnraum ist nicht zuletzt aufgrund der demographischen Entwicklung ein wichtiges Anliegen des Magistrats. Vor diesem Hintergrund wurde die Bedarfsanalyse Seniorengerechtes Wohnen im Jahr 2009 durchgeführt. Damit wurde eine Informationsgrundlage geschaffen, die Auskunft über die Interessen- und Bedürfnislage der Seniorinnen und Senioren in Frankfurt am Main insgesamt und in den einzelnen Teilen der Stadt gibt. Mit dieser Umfrage liegen Informationen über die Wohnzufriedenheit, die Umzugswünsche, die aktuelle und die gewünschte zukünftige Wohnform, die Wohnungsgrößen und die Wohnungsausstattung sowie über eine Beurteilung des Wohnumfeldes vor. Damit liegt dem Magistrat und auch privaten Investoren eine Orientierungsgrundlage vor, um altersgerechte Wohnprojekte zu entwerfen, die den Wünschen der älteren Bewohnerinnen und Bewohnern Frankfurts entsprechen. Zum Abschluss der Bedarfsanalyse werden verschiedene Maßnahmen benannt, deren Umsetzung sich der Magistrat zur Aufgabe gemacht hat. Die Ergebnisse der Bedarfsanalyse für Seniorengerechtes Wohnen sind allerdings nicht gleichzusetzen mit einer kleinräumigen Wohnungsbedarfsplanung. Insofern ist es dem Magistrat nicht möglich, Aussagen über jeweils geeignete Maßnahmen in den Stadtteilen zu treffen. In allen westlichen Stadtteilen sowie speziell in den Stadtteilen Goldstein und Schwanheim ist jedenfalls die Nachfrage nach öffentlich geförderten Seniorenwohnungen sehr verhalten. Das Amt für Wohnungswesen beklagt zeitweilige Leerstände, weil freiwerdende Wohnungen, selbst bei Wohnungsgenossenschaften, nicht wiederbelegt werden. Überdies werden in naher Zukunft weitere barrierefreie Wohnungen am Höchster Stadtpark bezugsfertig, die auch für Seniorinnen und Senioren zur Verfügung stehen werden. Grundsätzlich kann seniorengerechter Wohnraum überall dort errichtet werden, wo im planungsrechtlichen Sinne Wohnnutzung zulässig ist. Der Magistrat versucht auch entsprechende Anreize zu schaffen. So gibt es seit 2008 für den seniorengerechten Mietwohnungsbau ein eigenes Förderprogramm. Mit dem "Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechtem Mietwohnungsbau" werden Darlehnsförderungen im hier angesprochenen Wohnungsmarkt angeboten. Auch die ABG Frankfurt Holding GmbH berücksichtigt im Rahmen des Neubaus die Belange der Seniorinnen und Senioren. So werden seit drei Jahren bei allen Neubaumaßnahmen die Erdgeschosse barrierefrei gestaltet und die übrigen Wohnungen so ausgestattet, dass eine nachträgliche barrierefreie Nutzung hergestellt werden kann. Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1207

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. August 2010BB 546Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt (I): Durch eine Bedarfsanalyse voranbringenMagistratsbericht
  2. 28. April 2012OFOF 393/6Ortsbezirk 6: Förderung von seniorengerechtem WohnenOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 15. Mai 2012OMOM 1207Ortsbezirk 6: Förderung von seniorengerechtem WohnenDirektanregung
  4. 27. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 105 Wochen
    STST 1378Ortsbezirk 6: Förderung von seniorengerechtem Wohnen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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