Ortsbezirk 6: Förderung von seniorengerechtem Wohnen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1207 entstanden aus Vorlage: OF 393/6 vom 28.04.2012
Betreff: Ortsbezirk 6: Förderung von seniorengerechtem Wohnen Vorgang: B 546/10 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 vorzustellen, wie in den Stadtteilen des Ortsbezirks der stetig wachsende Bedarf an seniorengerechtem Wohnen gefördert werden kann, und welche Handlungsempfehlungen aus der Vorlage B 546/10 "Bedarfsanalyse Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt am Main" gezogen werden können. Der Bericht soll nach Stadtteilen aufgegliedert werden und darauf eingehen, welche Maßnahmen und Konzepte für geeignet gehalten werden, die Situation im jeweiligen Stadtteil zu verbessern, um Bewohnern einen Verbleib im sozialen Umfeld des eigenen Stadtteils zu ermöglichen.
Begründung: Der Bericht B 546/10 hat eindrucksvoll die Situation dargestellt und aufgezeigt, dass im Ortsbezirk 6 nur 965 seniorengerechte Wohnungen bestehen (das entspricht ungefähr 8,4 Prozent von insgesamt 8.133 Wohnungen im Stadtgebiet). Dabei gibt es die meisten Wohnungen in Schwanheim mit 333, in Unterliederbach sind dagegen nur sieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2010BB 546Seniorengerechtes Wohnen in Frankfurt (I): Durch eine Bedarfsanalyse voranbringenMagistratsbericht
- 28. April 2012OFOF 393/6Ortsbezirk 6: Förderung von seniorengerechtem WohnenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Mai 2012Sie sind hierOMOM 1207Ortsbezirk 6: Förderung von seniorengerechtem WohnenDirektanregung
- 27. August 2012Antwort des Magistrats · nach 105 WochenSTST 1378Ortsbezirk 6: Förderung von seniorengerechtem WohnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats