Sossenheim: Parkplätze in der Haigerer Straße verlagern
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1355
Betreff: Sossenheim: Parkplätze in der Haigerer Straße verlagern Der westliche Bürgersteig ist für Fußgänger generell nicht geeignet, da er zu schmal ist und lediglich die Funktion eines Schrammbords erfüllt. Der östliche Bürgersteig ist hingegen etwas breiter und sollte durch parkende Fahrzeuge nicht weiter eingeengt werden. Der Anregung des Ortsbeirats kann deshalb nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2016OFOF 47/6Sossenheim: Parkplätze in der Haigerer Straße verlagernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 31. Mai 2016VV 30Sossenheim: Parkplätze in der Haigerer Straße verlagernAnfrage
- 4. Oktober 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1355Sossenheim: Parkplätze in der Haigerer Straße verlagernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab