Sossenheim: Parkplätze in der Haigerer Straße verlagern
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Haigerer Straße verlagern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Parkplätze in der Haigerer Straße von der westlichen auf die östliche Straßenseite verlagert werden können. Begründung: Der Bürgersteig auf der westlichen Straßenseite ist ohnehin sehr schmal und für Fußgänger mit Kinderwagen oder Gehhilfen nur schwer nutzbar. Die parkenden Autos lassen den Bürgersteig noch enger erscheinen (bspw. durch die Seitenspiegel). Auf der östlichen Straßenseite ist der Bürgersteig deutlich breiter, entsprechend erscheint eine Verlagerung der Parkplätze sinnvoll.
Inhalt
Antrag vom 10.05.2016, OF 47/6
Betreff: Sossenheim: Parkplätze in der Haigerer Straße verlagern Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Parkplätze in der Haigerer Straße von der westlichen auf die östliche Straßenseite verlagert werden können.
Begründung: Der Bürgersteig auf der westlichen Straßenseite ist ohnehin sehr schmal und für Fußgänger mit Kinderwagen oder Gehhilfen nur schwer nutzbar. Die parkenden Autos lassen den Bürgersteig noch enger erscheinen (bspw. durch die Seitenspiegel). Auf der östlichen Straßenseite ist der Bürgersteig deutlich breiter, entsprechend erscheint eine Verlagerung der Parkplätze sinnvoll.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2016Sie sind hierOFOF 47/6Sossenheim: Parkplätze in der Haigerer Straße verlagernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 31. Mai 2016VV 30Sossenheim: Parkplätze in der Haigerer Straße verlagernAnfrage
- 4. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1355Sossenheim: Parkplätze in der Haigerer Straße verlagernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme