Grillplatz Schwanheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1346
Betreff: Grillplatz Schwanheim Lärmbeschwerden, die ihren Ursprung in der nächtlichen Nutzung des Grillplatzes Schwanheim haben, sind durch die Stadtpolizei im Streifendienst zwar nicht festgestellt worden, weil keine diesbezügliche Bürgerbeschwerden bei dem rund um die Uhr besetzten Sicherheitstelefon der Stadtpolizei eingegangen sind. Gleichwohl hat das Grünflächenamt, das für den Unterhalt und die Pflege des Grillplatzes zuständig ist, den für den Forstschutz zuständigen Revierförster über grundsätzlich mögliche Beschwerden informiert und vorsorglich einen privaten Wachdienst beauftragt. Dieser soll bei Bedarf regulierend einwirken. Kontrollmaßnahmen der Stadtpolizei haben bislang keine Lärmbelästigungen verifizieren können. Im Rahmen des Streifendienstes wird der Bereich aber auch weiterhin sporadisch überwacht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2017OFOF 371/6Grillplatz SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. April 2017VV 430Grillplatz SchwanheimAnfrage
- 31. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1346Grillplatz SchwanheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab