Grillplatz Schwanheim
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Auskunftsersuchen vom 25.04.2017, V 430 entstanden aus Vorlage: OF 371/6 vom 27.03.2017
Betreff: Grillplatz Schwanheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Ist bekannt, dass es seit einiger Zeit nun auch vermehrt Ruhestörungen aufgrund lauter Musik auf dem Schwanheimer Grillplatz gibt? - Wie gedenkt der Magistrat, gegen eine derartige Ruhestörung vorzugehen?
Begründung: Der Grillplatz in Schwanheim ist eine hervorragende Freizeiteinrichtung und soll auch in Zukunft erhalten bleiben. Er hat eine wichtige Funktion, u. a. wird so wildes Grillen in Parkanlagen, am Main oder im Schwanheimer Wald verhindert. Deshalb ist es umso wichtiger, dafür zu sorgen, dass der Betrieb auch für die "Nachbarn" in erträglichem Maße abläuft. Es erreichen die Mitglieder des Ortsbeirats leider wieder vermehrt Hinweise, dass trotz der in den vergangenen Jahren durchgeführten Maßnahmen, u. a. das sogenannte "Parkwächterprogramm", wieder vermehrt Ruhestörungen stattfinden, die vom Grillplatz ausgehen. Aktuell vor allem Ruhestörung durch das Aufstellen von lauten Musikanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1346 Aktenzeichen: 32 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2017OFOF 371/6Grillplatz SchwanheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. April 2017Sie sind hierVV 430Grillplatz SchwanheimAnfrage
- 31. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1346Grillplatz SchwanheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen