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Informationsveranstaltung des Frankfurter Umweltdezernats zur "Allianz für mehr Lärmschutz"

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1342

Betreff: Informationsveranstaltung des Frankfurter Umweltdezernats zur "Allianz für mehr Lärmschutz" Zur Frage 1 Der Magistrat setzt sich in der Fluglärmkommission für die Ausschöpfung aller Potenziale zur Fluglärmreduzierung in Frankfurt am Main ein. Im Flughafennahbereich, wie zum Beispiel im Ortsbezirk 5, sind die Möglichkeiten jedoch sehr begrenzt. Zur Frage 2 Am 16.05.2012 ist im südlichen Sachsenhausen (Lerchesberg) eine Luftmessstation des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) direkt unter der Anflugschneise der neuen Landebahn in Betrieb genommen worden. Routinemäßig werden dort die Immissionskonzentrationen von Schwefeldioxid (SO2), Kohlenmonoxid (CO), Feinstaub (PM10) und Stickstoffmonoxid / Stickstoffdioxid (NO/NO2) ermittelt. Zusätzlich werden nach Angaben des HLUG Gesamtkohlenwasserstoffe (als Summenparameter CnHm) und Ruß gemessen. Die bisher gesammelten Daten und aktuelle Messwerte können unter www.hlug.de / Luft / Luftmesswerte / Recherche / Frankfurt-Lerchesberg abgerufen werden. Zu den Fragen 3 und 4 Im Konvent des Forums Flughafen und Region (FFR) wurde am 29.06.2010 das

  1. Maßnahmenpaket Aktiver Schallschutz vorgestellt. Es enthält Vorschläge für sieben Maßnahmen die eine Fluglärmentlastung für die Bevölkerung in der Rhein-Main-Region bringen sollen. Seit dem wurden sechs Maßnahmen umgesetzt. Die siebte, die Anhebung des Anfluggleitwinkels auf der Nordwestbahn, soll wie vorgesehen im Herbst 2012 in den Probebetrieb gehen. Das FFR hat die Probebetriebe durch ein Monitoring begleitet. Das Monitoring diente der Überprüfung der getroffenen Annahmen zu Umsetzbarkeit und Lärmauswirkung und diente als Basis für Empfehlungen, ob und wie die Maßnahmen fortgesetzt bzw. optimiert werden sollten. Der Bericht des Expertengremiums Aktiver Schallschutz über die Ergebnisse zum Monitoring des Ersten Maßnahmenpakets Aktiver Schallschutz am Flughafen Frankfurt/Main, Berichtszeitrum: Juni 2010 - Mai 2012 vom
  2. Juni 2012 ist im Internet unter http://www.forum-flughafen-region.de/forum/expertengremium-aktiver-schallschutz/ monitoringberichtmassnahmenpaketaktiverschallschutz/ abrufbar. Eine der sieben Maßnahmen war die vertikale Optimierung von Abflugverfahren durch Vorgabe einer Geschwindigkeitsbeschränkung, um die Überflughöhen über Wohngebieten zu vergrößern. Für die MD11 zeigt sich, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung greift und eine Reduzierung der Lärmwerte erreicht wird. Für die anderen untersuchten Flugzeugtypen zeigten sich keine signifikanten Veränderungen im Immissionsverhalten, da die Geschwindigkeitsvorgabe bereits vor der Einführung der Maßnahme eingehalten wurde. Der Koordinierungsrat des FFR hat dem Expertengremium Aktiver Schallschutz die Aufgabe übergeben, eine systematische Überprüfung aller wesentlichen Abflugverfahren durchzuführen. Die Maßnahme Dedicated Runways Operations (bevorzugte Bahnnutzung - DROps) soll eine flugbetriebliche Lärmminderung hervorrufen und somit lärmempfindliche Gebiete (z.B. Wohngebiete) in bestimmten Zeitabschnitten (Lärmpausen) entlasten. Dies wird durch eine bevorzugte Nutzung der Start- und Landebahnen und der Flugrouten ermöglicht. Der Magistrat sieht in der Anwendung und Ausweitung von DROps Potentiale zur Schaffung von Lärmpausen in Frankfurt am Main. Zur Frage 5 Dem Magistrat ist der in der Anregung genannte Fragenkomplex Stadionüberflug während Veranstaltungen nicht bekannt. Zur Frage 6 Die "Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main" des Landes vom 30.09.2011 bestimmt die im Fluglärmgesetz vorgegebenen Schutzzonen des Lärmschutzbereichs. Je nach Höhe der Fluglärmbelastung könnte Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Anspruch auf Entschädigungen für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs in Geld bestehen. Im Lärmschutzbereich gelten bestimmte Bauverbote bzw. Baubeschränkungen, z.B. im Hinblick auf die Errichtung von neuen Wohnungen und besonders schutzbedürftigen Einrichtungen wie Altenheimen und Krankenhäusern. Es bestehen aber Ausnahmen. Für die Bürgerinnen und Bürger von Frankfurt am Main würde der Anspruch nach dem Fluglärmgesetz erst im
  3. Jahr nach Erlass der Verordnung beginnen. Die Fraport AG hat jedoch entschieden, die Erstattung von Maßnahmen freiwillig dort vorzuziehen, wo im Anflug auf die neue Bahn neue Betroffenheiten entstehen (Flörsheim, Hochheim bis Gustavsburg, Niederrad, Sachsenhausen mit Lerchesberg, Oberrad bis Offenbach). Anträge können beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.3, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, E-Mail: schallschutzprogramm@rpda.hessen.de, gestellt werden (Hotline: 06151 - 12 31 00). Das Merkblatt zum Erstattungsanspruch, der Antrag auf Erstattung sowie eine Liste der Ansprechpartner sind unter www.rp-darmstadt.hessen.de / Lärmschutzbereich Flughafen Frankfurt a.M. abrufbar. Antragsberechtigt sind Eigentümer. Erstattungsfähige Aufwendungen sind bauliche Verbesserungen des Schallschutzes von Umfassungsbauteilen von Aufenthaltsräumen (z.B. Wände einschließlich Fenster, Türen, Rollladenkästen oder anderer Einzelflächen, Dächer sowie Decken, die Aufenthaltsräume umschließen), die die Einwirkung von Fluglärm mindern. Bei baulichen Anlagen, die sich innerhalb der Nacht-Schutzzone befinden, werden nur Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen in Räumen, die in nicht nur unwesentlichem Umfang zum Schlafen benutzt werden, erstattet (Schallschutzfenster, Belüftungseinrichtungen in Schlafräumen, Dämmung von Dächern). Liegt ein Grundstück zu einem Teil in der Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone, so gilt es als vollständig in dieser Schutzzone gelegen (§ 5 der Lärmschutzbereichsverordnung). Das RP erteilt Auskunft darüber, ob ein Grundstück in einer der Schutzzonen liegt. Die Kostenübernahme beschränkt sich auf die notwendigen Aufwendungen für die Durchführung der Schallschutzmaßnahmen im erstmaligen Einbau (keine Unterhaltung oder Erneuerung). Der Höchstbetrag beträgt 150 € pro m2 Wohnfläche. Anträge über Entschädigungszahlungen für Beeinträchtigungen im Außenwohnbereich können derzeit nicht bearbeitet werden, da die Entschädigung nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 9 Abs. 6 Fluglärmgesetz erfolgt und diese Verordnung, für die der Bund zuständig ist, derzeit noch nicht erlassen worden ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. April 2012OFOF 316/5Informationsveranstaltung des Frankfurter Umweltdezernats zur .Allianz für mehr Lärmschutz.Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 11. Mai 2012OMOM 1170Informationsveranstaltung des Frankfurter Umweltdezernats zur „Allianz für mehr Lärmschutz“Direktanregung
  3. 17. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1342Informationsveranstaltung des Frankfurter Umweltdezernats zur "Allianz für mehr Lärmschutz"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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