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Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1338

Betreff: Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße Die Sportanlage Eichenstraße besteht aus einem Großspielfeld mit einer Trainingsbeleuchtungsanlage und einem Minifeld. Die Sportanlage wurde im Rahmen des Konjunkturprogramms im Jahr 2010 modernisiert und verfügt seit dem über Sportflächen mit Kunstrasenbelag.

  1. Der Bereich zwischen Buchenstraße und Sportanlage Eichenstraße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes SW 24b Nr. 1, rechtsverbindlich seit dem 08.04.1967 und ist als Mischgebiet bzw. öffentliche Grünfläche festgesetzt. Dies bedeutet, dass bereits seit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes eine Mischnutzung (Wohnen und das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe) bis nah an den Sportplatz zulässig ist. Das Entwicklungskonzept sieht vor, die Buchenstraße zu verlängern, um auf den bestehenden Baugrundstücken eine zweite Baureihe (Wohnen) zu ermöglichen. Ob die öffentliche Grünfläche neben der Sportanlage in das Bebauungskonzept einbezogen werden kann, muss über ein Gutachten und ggf. Bebauungsplanverfahren geprüft werden. Ob es zu Einschränkungen in der Nutzung der Sportanlage wegen Lärmemission in den Wohnungen an Sonntagen, Feiertagen oder in den Abendstunden käme, wäre ggf. ebenfalls durch ein Gutachten zu klären.
  2. Der Magistrat geht derzeit davon aus, dass es keine Einschränkung in der Nutzung der Flutlichtanlage geben wird.
  3. Gem. Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt sind die für bauliche Anlagen notwendigen Stellplätze oder Garagen auf dem Baugrundstück herzustellen. Durch die geplante Verlängerung der Buchenstraße ist die Erschließung der Baugrundstücke gesichert. Darüber hinaus würde im nördlichen Bereich der Buchenstraße ein Parkstreifen mit Baumbestand angeboten werden. Die bestehende Sportanlage wird durch die Wohnentwicklung nicht angetastet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. April 2013OFOF 704/6Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage EichenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  2. 16. Mai 2013VV 741Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage EichenstraßeAnfrage
  3. 6. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1338Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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