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Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNE
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße Ein Vorschlag im Stadtentwicklungsplan Griesheim ist die Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage Eichenstraße. Mit der beidseits der verlängerten Buchenstraße vorgesehenen neuen Wohnbebauung würden dann Wohngebäude erstmals direkt an die Sportanlage angrenzen. Erst kürzlich wurde das Umkleide- und Sanitärgebäude umfassend renoviert, ein Kunstrasenplatz gebaut sowie das gesamte Gelände der Sportanlage neu beordnet sowie eine neue Flutlichtanlage installiert. Der Ortsbeirat wolle hierzu beschließen: Der Ortsbeirat 6 begrüßt das Ansinnen, die Wohnbebauung in der angedachten Weise zu erweitern, und bittet den Magistrat aber um eine umfassende Stellungnahme, welche Auswirkungen, Einschränkungen, Nachteile oder sonstige Folgen mit einer neuen Wohnbebauung bis unmittelbar an die Sportanlage verbunden wären. Insbesondere sind explizit zu beantworten: - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Sportanlage wegen Lärmimmission in den Wohnungen an Sonntagen, Feiertagen oder Abendstunden? - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Fluglichtanlage? - wo würde ausreichender Parkraum für die neuen Bewohner sowie die Nutzer der Sportanlage geschaffen Begründung: Im Gegensatz zu anderen Sportanlagen gibt es im Zusammenhang mit der Sportanlage Eichenstraße keine Beschwerden von Nachbarn über Störungen. Dies hängt sicherlich damit zusammen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft kaum Wohnnutzung vorhanden ist. Dies würde sich bei einer Umsetzung des Vorschlages einer Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage ändern. Dann gäbe es zahlreiche Wohnungen sehr nahe am Sportplatz.

Inhalt

Antrag vom 30.04.2013, OF 704/6

Betreff: Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße Ein Vorschlag im Stadtentwicklungsplan Griesheim ist die Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage Eichenstraße. Mit der beidseits der verlängerten Buchenstraße vorgesehenen neuen Wohnbebauung würden dann Wohngebäude erstmals direkt an die Sportanlage angrenzen. Erst kürzlich wurde das Umkleide- und Sanitärgebäude umfassend renoviert, ein Kunstrasenplatz gebaut sowie das gesamte Gelände der Sportanlage neu beordnet sowie eine neue Flutlichtanlage installiert. Der Ortsbeirat wolle hierzu beschließen: Der Ortsbeirat 6 begrüßt das Ansinnen, die Wohnbebauung in der angedachten Weise zu erweitern, und bittet den Magistrat aber um eine umfassende Stellungnahme, welche Auswirkungen, Einschränkungen, Nachteile oder sonstige Folgen mit einer neuen Wohnbebauung bis unmittelbar an die Sportanlage verbunden wären. Insbesondere sind explizit zu beantworten: - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Sportanlage wegen Lärmimmission in den Wohnungen an Sonntagen, Feiertagen oder Abendstunden? - gäbe es Einschränkungen der Nutzung der Fluglichtanlage? - wo würde ausreichender Parkraum für die neuen Bewohner sowie die Nutzer der Sportanlage geschaffen

Begründung: Im Gegensatz zu anderen Sportanlagen gibt es im Zusammenhang mit der Sportanlage Eichenstraße keine Beschwerden von Nachbarn über Störungen. Dies hängt sicherlich damit zusammen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft kaum Wohnnutzung vorhanden ist. Dies würde sich bei einer Umsetzung des Vorschlages einer Verlängerung der Buchenstraße bis zur Sportanlage ändern. Dann gäbe es zahlreiche Wohnungen sehr nahe am Sportplatz.Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. April 2013Sie sind hier
    OFOF 704/6Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage Eichenstraße
    Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  2. 16. Mai 2013VV 741Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage EichenstraßeAnfrage
  3. 6. September 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1338Auswirkungen einer neuen Wohnbebauung auf die Sportanlage EichenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 21 · 16.05.2013
TO I, TOP 17
Angenommen
Auskunftsersuchen V 741 2013 Die Vorlage OF 704/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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