Neubaugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung, Bebauungsplan Nr. 902
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1335
Betreff: Neubaugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung, Bebauungsplan Nr. 902 Zu den Gartenparzellen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden. Diese soll im Rahmen der Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes erfolgen. Die Herausnahme der angesprochenen Flächen aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 902 - Nordöstlich Anne-Frank-Siedlung - ist derzeit nicht geplant, da dies die weiteren Planungen frühzeitig unnötig einengen würde. Im Zuge der Planungen bestehen verschiede Möglichkeiten für den Umgang mit den angesprochenen Kleingärten. Es ist eine Verlagerung der Kleingartenflächen innerhalb oder außerhalb des Plangebietes denkbar. Es ist zudem auch möglich, die Festsetzung der Parzellen als Kleingartenfläche im Bebauungsplan und damit ihre dauerhafte Sicherung vorzusehen. Dies wird in der weiteren Planung geprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2014OAOA 519Neubaugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung, Bebauungsplan Nr. 902 Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15Anregung
- 5. Juni 2014OFOF 788/9Neubaugebiet Nördlich der Anne-Frank-Siedlung, Bebauungsplan Nr. 902Ortsbeiratsantrag · CDU, FDP, FREIE_WÄHLER, SPD
- 6. Oktober 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1335Neubaugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung, Bebauungsplan Nr. 902Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab