Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Ausnahmegenehmigung für nächtliche Betonierarbeiten am FAZ-Turm erteilt, um witterungsbedingte Verzögerungen zu vermeiden. Diese Genehmigung gilt nur für maximal 15 Nächte und nicht für Arbeiten vor 7 Uhr. Ziel ist es, die Lärmemissionen zu minimieren und die Bauarbeiten effizient abzuschließen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Bauarbeiten am FAZ-Turm in der Europa-Allee 92-94 werden vorrangig am Tage zwischen 7 Uhr und 20 Uhr ausgeführt. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten bedürfen in Wohngebieten einer Ausnahmegenehmigung nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung). Der Magistrat hat eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für höchstens 15 Nächte im Zeitraum vom 03.03. bis 31.12.2021 für die Durchführung von Betonierarbeiten erteilt, sollten die Tagzeiten witterungsbedingt nicht ausreichen. Die Betonierarbeiten müssen aus verfahrenstechnischen Gründen in einem Stück erfolgen, da das anschließende Glätten der Betonflächen nur nach einer bestimmten Abbindezeit des frisch gegossenen Betons möglich ist. Die erteilte Ausnahmegenehmigung gilt ausschließlich als Arbeitsverlängerung über 20 Uhr hinaus - einen vorzeitigen Beginn vor 7 Uhr umfasst diese Genehmigung nicht. Aufgrund von Anwohnerbeschwerden hat der Magistrat das ausführende Bauunternehmen explizit hierauf hingewiesen und im Falle eines erneuten vorzeitigen Baubeginns den Widerruf der Ausnahmegenehmigung sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angedroht. Im Übrigen sind die Rohbauarbeiten am FAZ-Turm an der Westseite des Areals so gut wie abgeschlossen und die Fassadenarbeiten sind bereits weit fortgeschritten. Damit sind im weiteren Bauverlauf abnehmende Lärmemissionen zu erwarten. Darüber hinaus hat der Magistrat die schutzbedürftigen Nutzungen im Blick und hält die am Bau Beteiligten weiterhin zur Einhaltung ihrer Sorgfaltspflicht an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2021OFOF 13/1Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-GebäudeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 4. Mai 2021OMOM 49Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-GebäudeDirektanregung
- 9. Juli 2021Sie sind hierSTST 1319Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-GebäudeStellungnahme
- 22. August 2021OFOF 149/1Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude IIOrtsbeiratsantrag · FDP
- 7. September 2021OMOM 697Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude IIDirektanregung
- 17. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 2251Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab