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Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
35 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Lärmemissionen der Baustelle am FAZ-Gebäude in der Europa-Allee 92 bis 94 zu reduzieren und die Anwohner vor nächtlichem Baulärm und Emissionen durch offene Feuer zu schützen. Dies ist notwendig, da die Anwohner seit Juni 2020 unter unzumutbaren Lärmbelästigungen leiden.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zeitnah durch geeignete Schritte sicherzustellen, dass sich die Bauarbeiten am FAZ-Gebäude in der Europa-Allee 92 bis 94 innerhalb der immissionsschutzrechtlichen Grenzen, auch unter Berücksichtigung der erteilten Ausnahmegenehmigung, halten. Bei weiteren Verstößen des ausführenden Bauunternehmens sind der Widerruf der Ausnahmegenehmigung und die Einleitung eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens in Betracht zu ziehen. Insbesondere sind die Anwohner der Baustelle wirksam vor Baulärm zu Nachtzeiten sowie vor Emissionen durch offene Feuer auf der Baustelle (Rauch und Brandgeruch) zu schützen.

Begründung

Von der vorbezeichneten Baustelle gehen bereits seit Juni 2020 starke Lärmemissionen zur Nachtzeit aus, die den dortigen Anwohnern nicht zumutbar sind. Diese werden regelmäßig auch nicht über besonders lärmintensive Arbeiten in den frühen Morgenstunden vor 07:00 Uhr, etwa Betonierarbeiten, im Vorfeld informiert. Der Ortsbeirat hat deshalb mit der Anregung vom 4. Mai 2021, OM 49, angeregt, der Magistrat möge die Anwohner vor Baulärm zu Nachtzeiten schützen. Der Magistrat hat daraufhin in der Stellungnahme vom 9. Juli 2021, ST 1319, ausgeführt, dass Bauarbeiten in Wohngebieten außerhalb der Tageszeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr einer Ausnahmegenehmigung bedürfen. Der Magistrat habe diese Ausnahmegenehmigung für höchstens 15 Nächte für den Zeitraum vom 3. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 für die Durchführung von Betonierarbeiten und für den Fall erteilt, dass die Tagzeiten witterungsbedingt nicht ausreichen. Die erteilte Ausnahmegenehmigung gelte ausschließlich als Arbeitsverlängerung über 20:00 Uhr hinaus; ein vorzeitiger Arbeitsbeginn vor 7:00 Uhr sei nicht erfasst. Im Übrigen seien die Rohbauarbeiten an der Westseite des Areals so gut wie abgeschlossen, sodass im weiteren Bauverlauf abnehmende Lärmemissionen zu erwarten seien. Im Gegensatz dazu wurden die Anwohner der Baustelle jedoch in den vergangenen Wochen, und dabei primär an den Wochenenden, wiederholt von starken Lärmemissionen durch Arbeiten während der Nachtzeit vor 7:00 Uhr belästigt. So wurden nach Anwohnerberichten etwa am 7. August 2021 gegen 6:15 Uhr sehr lärmintensive Arbeiten und sehr lärmintensive Entsorgungsverkehre durchgeführt. Dieses Phänomen tritt in den vergangenen Wochen gehäuft und insbesondere samstäglich auf. Zudem ist in den vergangenen Wochen an Freitagabenden und Samstagvormittagen regelmäßig ein starker Brandgeruch im Umfeld der Baustelle wahrzunehmen; teilweise sind die Straßen dabei regelrecht eingenebelt. Offenbar wird von den vor Ort wohnenden Arbeitern bevorzugt an den Wochenenden eine große Kochstätte mit offenem Feuer aus Abfallholz etc. betrieben, auf der in einem überdimensionalen Kochtopf über drei bis vier Stunden ein 'Schmorgericht für die Kollegen' zubereitet wird. Diese Belastungen sind den Anwohnern nicht mehr zumutbar. Der Magistrat sollte dringend tätig werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. April 2021OFOF 13/1Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-GebäudeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 4. Mai 2021OMOM 49Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-GebäudeDirektanregung
  3. 9. Juli 2021STST 1319Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-GebäudeStellungnahme
  4. 22. August 2021OFOF 149/1Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude IIOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 7. September 2021Sie sind hier
    OMOM 697Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude II
    Direktanregung
  6. 17. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 2251Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude IIStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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