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"Lärmpausen" während der WM nur auf der oberen Berger Straße ?

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1308

Betreff: "Lärmpausen" während der WM nur auf der oberen Berger Straße ? Anders als bei vorangegangenen internationalen Fußballturnieren hat sich die Hessische Landesregierung aus hier nicht bekannten Gründen und ungeachtet des Umstandes, dass die von der Bundesregierung erst am 26. Mai 2014 im Bundesanzeiger verkündete "Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014", wie die jeweiligen Vorgängerregelungen, ebenfalls eine entsprechende Verordnungsermächtigung der Länder beinhaltet, dafür entschieden, anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2014 auf den Erlass einer hessischen Landesregelung zu verzichten, die die Übertragungen der Spiele im Freien in der Vergangenheit hessenweit, unkompliziert und allgemein erst ermöglichte. Die o.g. Bundesverordnung jedoch schreibt vor, dass die zuständigen Behörden auf Antrag der an "Public-Viewing-Veranstaltungen" interessierten Gewerbetreibenden, unter Berücksichtigung und Abwägung des öffentlichen Interesses gegen den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, in jedem Einzelfall zu entscheiden haben, ob, und falls ja in welchem Umfang von der Einhaltung der geltenden Bestimmungen zum Anwohnerschutz, wie beispielsweise dem Beginn der Nachtzeit um 22:00 Uhr, ausnahmsweise abgesehen werden kann. Aufgrund der Zeitverschiebung zwischen Brasilien, dem Austragungsland der Fußball-WM 2014, und Deutschland begannen die Übertragungen insbesondere der Vorrundenspiele teilweise erst um 00:00 Uhr oder sogar später. Bereits vor Beginn der WM wandten sich betroffene Anwohner, zum Teil sehr massiv und umfangreich, mit ihren Befürchtungen über zu erwartende Lärmbelästigungen durch nächtliche "Public-Viewing"-Veranstaltungen in den Gärten der Gastronomiebetriebe der oberen Berger Straße an das zuständige Ordnungsamt. Vor diesem rechtlichen Hintergrund und dem Spannungsfeld der leider nach wie vor nicht unkritischen Situation im Bereich der Oberen Berger Straße zwischen den Anwohnern und Gastwirten einerseits, und dem zweifelsohne bestehenden hohen öffentlichen, sowie den wirtschaftlichen Interessen der Gastronomen an "Public-Viewing"-Veranstaltungen in den Gastronomiegärten andererseits, hält der Magistrat die Entscheidung des Ordnungsamtes, die Anzahl dieser Veranstaltungen im Freien in diesem Bereich der Berger Straße zu beschränken und im Sinne des Anwohnerschutzes Lärmpausen vorzugeben, für angemessen und sinnvoll. Sie trug nach Überzeugung des Magistrats den berechtigten Interessen sowohl der Anwohner als auch den Interessen der betroffenen Gastwirte in verhältnismäßiger, rechtlich gebotener und vor allem ausgleichender Art und Weise Rechnung und erschien insbesondere dazu geeignet, eine Eskalation eines - nicht zuletzt aufgrund der Bemühungen des Ortsbeirates im Rahmen des "Runden Tisches" - eingedämmten Konflikts zu vermeiden. Gerade in Anerkennung der bisherigen Arbeit und Initiative des "Runden Tisches Obere Berger Straße" hat das Ordnungsamt Kontakt zum Sprecher der IG der Gastronomen der Oberen Berger Straße, Herr van Goethem, aufgenommen um die zu treffende Entscheidung transparent zu kommunizieren und, wenn auch letztlich erfolglos, die Möglichkeit einer akzeptablen und einvernehmlichen Lösung anzubieten. Klarzustellen und festzuhalten bleibt darüber hinaus, dass sich die sog. "Lärmpausen" ohnehin nur auf den Zeitraum der Vorrunde bezogen. Ab dem Achtelfinale durften auch in der Oberen Berger Straße alle Spiele in den Gärten der Lokale übertragen werden. Im Übrigen wurde die Erteilung der für die Übertragung der Spiele im Freien von den Gastronomen zu beantragenden Erlaubnisse im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main gleichermaßen wie folgt gehandhabt: In Abstimmung mit dem Fachbereich Immissionsschutz der Stadtpolizei wurde jeder Antrag im Einzelfall geprüft. Hierbei wurde unabhängig von der jeweils für das Umfeld des Gaststättenbetriebes bestehenden Nutzung des Gebietes (Gewerbegebiet, Mischgebiet oder allgemeines Wohngebiet) auch berücksichtigt, ob es sich bei der jeweiligen Gaststätte bereits um einen sog. "Beschwerdebetrieb" handelt. Ergebnisabhängig wurden spezielle, betriebsbezogene Einschränkungen verfügt, bzw. in wenigen Einzelfällen eine Erlaubnis versagt. Ansonsten wurde die Übertragung von Vorrundenspielen mit einem regulären Spielbeginn um 00:00 Uhr oder später grundsätzlich nicht erlaubt, während die Übertragung aller Finalrundenspiele genehmigt wurde. Festzustellende Verstöße wurden mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen geahndet. Insoweit ist eine Ungleichbehandlung der Gaststättenbetriebe in der Oberen Berger Straße im Vergleich zu Betrieben in anderen Stadtteilen oder gar ein unnötiger oder überflüssiger Eingriff seitens der Ordnungsbehörde für den Magistrat nicht erkennbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juni 2014OFOF 395/4.Lärmpausen. während der WM nur auf der oberen Berger Straße?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 15. Juli 2014OMOM 3334„Lärmpausen“ während der WM nur auf der oberen Berger Straße?Direktanregung
  3. 6. Oktober 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1308"Lärmpausen" während der WM nur auf der oberen Berger Straße ?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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