Zufahrt der Feuerwehreinfahrt gewährleisten
Zusammenfassung
Die ABG Frankfurt Holding GmbH hat Maßnahmen zur Verbesserung der Sperrmüllentsorgung ergriffen, um die Zufahrt zur Feuerwehreinfahrt zu gewährleisten. Durch die Anpassung des Abholzyklus und die tägliche Kontrolle durch den Hausmeister wird sichergestellt, dass die Einfahrt nicht blockiert wird.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) teilt in der o. g. Angelegenheit mit, dass Fahrradständer, Schilder und Mieteranschreiben leider nicht die gewünschte Wirkung erzielt haben.
Von November bis Dezember 2021 hat die ABG den Sperrmüll in einer Testphase wöchentlich abholen lassen. Hier war die beauftragte Firma allerdings öfter ergebnislos (Leerfahrt) vor Ort.
In Abstimmung mit dem Entsorgungsunternehmen hat die ABG den Zyklus angepasst. Der dort abgestellte Sperrmüll wird seit Januar 2022 alle zwei Wochen abgeholt und entsorgt. Beschwerden von Garagenmietern, der Müllabfuhr (FES) oder Anwohnern gab es seitdem nicht mehr.
Nach Einschätzung der ABG wird zwar Sperrmüll abgestellt, dieser steht allerdings nie direkt in der Feuerwehreinfahrt. Der Sperrmüll liegt immer seitlich an den neuen Fahrradständern, sodass die Einfahrt weiterhin ungehindert nutzbar ist. Sollten doch mal Gegenstände die Einfahrt behindern, werden diese vom zuständigen Hausmeister zur Seite geräumt. Dieser ist täglich vor Ort.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2022OFOF 158/4Zufahrt der Feuerwehreinfahrt gewährleistenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2022OMOM 1785Zufahrt der Feuerwehreinfahrt gewährleistenDirektanregung
- 15. März 2022OFOF 174/4Zufahrt der Feuerwehreinfahrt gewährleistenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1290Zufahrt der Feuerwehreinfahrt gewährleistenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab