Personenaufzug im Johanniskindergarten
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1290
Betreff: Personenaufzug im Johanniskindergarten Der Johanniskindergarten in der Großen Spillingsgasse 22 arbeitet seit Jahren integrativ und nimmt auch schwerstbehinderte Kinder auf. Das pädagogische Konzept und die räumlichen Gegebenheiten des Kindergartens erfordern die Nutzung von zwei Etagen. Die Nutzung der oberen Etagen durch Kinder in Rollstühlen ist schwer realisierbar, weil kein Personenaufzug zur Verfügung steht. Dem Magistrat liegt momentan kein Antrag vor, den Einbau und den Betrieb eines Personenaufzuges finanziell zu unterstützen. Der Magistrat kann einen entsprechenden Antrag aus fachlicher Sicht befürworten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2012OFOF 141/4Personenaufzug im JohanniskindergartenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. Juni 2012OMOM 1276Personenaufzug im JohanniskindergartenDirektanregung
- 17. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1290Personenaufzug im JohanniskindergartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab