Personenaufzug im Johanniskindergarten
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1276 entstanden aus Vorlage: OF 141/4 vom 29.05.2012
Betreff: Personenaufzug im Johanniskindergarten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, einen Personenaufzug für die behinderten Kinder in dem integrativen Johanniskindergarten in der Großen Spillingsgasse 22 einzubauen und ob die Möglichkeit der Finanzierung seitens der Stadt Frankfurt besteht.
Begründung: Der Johanniskindergarten ist einer von sehr wenigen Kindergärten in Bornheim, die integrativ arbeiten und auch schwerstbehinderte Kinder aufnehmen. Da der Kindergarten eine geringe Grundfläche und offene Betreuungsgruppen hat, müssen beide Etagen genutzt werden können. Dies ist jedoch nur sehr schwer möglich, da die behinderten Kinder die Treppe nicht alleine hochgehen können. Die Erzieherinnen und Erzieher müssen somit mehrmals am Tag die Kinder mit ihren Rollstühlen hoch und runter tragen. Das ist auf Dauer nicht zumutbar. Der Johanniskindergarten hat bereits versucht, eigene Mittel zu generieren, aber der Kindergarten und der Evangelische Regionalverband sehen sich nicht imstande, die Kosten von 35.000 Euro zu tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2012OFOF 141/4Personenaufzug im JohanniskindergartenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. Juni 2012Sie sind hierOMOM 1276Personenaufzug im JohanniskindergartenDirektanregung
- 17. August 2012Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1290Personenaufzug im JohanniskindergartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats