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Einrichtung einer Fahrgastbeförderung nach Bedarf

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Einrichtung einer Fahrgastbeförderung nach Bedarf. Es wird vorgeschlagen, detaillierte Analysen durchzuführen, um ein wirtschaftliches Angebot zu schaffen, das den bestehenden ÖPNV ergänzt. Das erwartete Ergebnis ist eine sinnvolle Integration von on-demand-Verkehren in das bestehende Verkehrsangebot.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Damit "on-demand-Verkehre" das bestehende ÖPNV-Angebot sinnvoll ergänzen können, müssen detaillierte Analysen zum Bediengebiet, zum aktuellen ÖPNV-Angebot und zur potenziellen Nachfrage durchgeführt werden. Ziel muss sein, ein wirtschaftliches Angebot aufzubauen ohne gleichzeitig den ÖPNV abzuschmelzen. Darüber hinaus müssen Fragen zur Technologie geklärt werden; die "on-demand-Verkehre" benötigen eine Buchungsplattform. Derzeit können noch keine Aussagen getroffen werden, wann und in welcher Form on-demand-Verkehre angeboten werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. August 2019OFOF 234/13Einrichtung einer Fahrgastbeförderung nach BedarfOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. September 2019OMOM 5055Einrichtung einer Fahrgastbeförderung nach BedarfDirektanregung
  3. 24. Januar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 128Einrichtung einer Fahrgastbeförderung nach Bedarf
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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