Einrichtung einer Fahrgastbeförderung nach Bedarf
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5055 entstanden aus Vorlage: OF 234/13 vom 25.08.2019
Betreff: Einrichtung einer Fahrgastbeförderung nach Bedarf Der Magistrat wird gebeten, ein zusätzliches Angebot zur Fahrgastbeförderung wie zum Beispiel im Landkreis Offenbach, in Hamburg und Hannover auch in Frankfurt zeitnah umzusetzen. Im Landkreis Offenbach fährt neben dem RMV noch der Anbieter kvgOF Hopper und in Hamburg und Hannover bedient der Anbieter MOIA die Fahrgäste zum öffentlichen Nahverkehr. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb dies in einer Großstadt wie Frankfurt nicht auch schon existiert. Gerne kann der Stadtteil Nieder-Erlenbach als Pilotprojekt dienen, dabei sind die genauen Verbindungen mit dem Ortsbeirat gemeinsam zu entwickeln.
Begründung: Der Nahverkehr in Frankfurt ist bemüht, immer besser zu werden, leider hinkt er jedoch anderen Großstädten weit hinterher. Hamburg und Hannover haben den Anbieter MOIA zugelassen und das Angebot wurde in den ersten zehn Tagen von 15.000 Menschen genutzt. Sogar in unserer Nachbarstadt und dem dazugehörigen Landkreis wird der öffentliche Nahverkehr zusätzlich von Hopper unterstützt. Dieser fährt die Gäste in Hainburg, Mainhausen, Seligenstadt sowie über Klein-Auheim zum Hanauer Bahnhof. Gerade die Randstadtteile könnten von dieser umweltfreundlichen Alternative stark profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2019OFOF 234/13Einrichtung einer Fahrgastbeförderung nach BedarfOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2019Sie sind hierOMOM 5055Einrichtung einer Fahrgastbeförderung nach BedarfDirektanregung
- 24. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 128Einrichtung einer Fahrgastbeförderung nach BedarfStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats