ALDI-Markt Westerbachstraße - wofür musste der Kiosk weichen?
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2010, ST 1268
Betreff:
ALDI-Markt Westerbachstraße - wofür musste der Kiosk weichen?
Nach dem gesetzlichen Leitbild gem. Bürgerlichem Gesetzbuch handelt es sich bei einem Mietverhältnis um zeitlich befristete oder mittels ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung beendbare Besitzüberlassungen. Zudem kann der Eigentümer im Rahmen seiner vertraglichen Bindungen nach Gutdünken mit seinem Eigentum verfahren.
Es ist nicht Aufgabe des Magistrats, die Ausübung zivilrechtlicher Berechtigungen auf ihre Sachdienlichkeit für Belange Dritter zu überprüfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2010OFOF 713/7ALDI-Markt Westerbachstraße - wofür musste der Kiosk weichen?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. Mai 2010OMOM 4185ALDI-Markt Westerbachstraße - wofür musste der Kiosk weichen?Direktanregung
- 8. September 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1268ALDI-Markt Westerbachstraße - wofür musste der Kiosk weichen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab