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Planungsstand für das Wohngebäude Oeder Weg 74 bis 78

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat plant den Abriss des leerstehenden Wohngebäudes Oeder Weg 74-78 aufgrund unzureichender Standsicherheit. Eine Baugenehmigung für ein neues Mehrfamilienhaus mit 34 Wohnungen liegt bereits vor, und der Magistrat unterstützt die zügige Umsetzung des Projekts.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Oeder Weg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 30.10.2025.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Liegenschaft Oeder Weg 74-78 steht nach Kenntnis des Magistrats seit über acht Jahren leer. Die Ursache für den Leerstand liegt entsprechend eines Gutachtens in einer unzureichenden Standsicherheit der Gebäude, die zumindest die weitere Nutzung nicht mehr verantwortbar macht. Eine Sanierung ist technisch kaum zu realisieren und wirtschaftlich nicht zu vertreten.

Der Magistrat hat im August 2022 eine Abrissgenehmigung erteilt. Seit 09.02.2023 liegt darüber hinaus die Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 34 Wohnungen vor.

Aus Sicht des Magistrats steht einem Beginn der Abbrucharbeiten für den Oeder Weg 74-78 und anschließender Errichtung des Neubaus nichts im Weg. Er steht mit der Eigentümerin im Kontakt, um eine möglichst zügige Umsetzung zu unterstützen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Februar 2024OFOF 676/3Planungsstand für das Wohngebäude Oeder Weg 74 bis 78Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 14. März 2024VV 919Planungsstand für das Wohngebäude Oeder Weg 74 bis 78Anfrage
  3. 17. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1245Planungsstand für das Wohngebäude Oeder Weg 74 bis 78
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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