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Grundhafte Erneuerung der Brücke über den Altarm der Nidda

Vorlagentyp: STMagistrat
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1238

Betreff: Grundhafte Erneuerung der Brücke über den Altarm der Nidda Das Anliegen des Ortsbeirats, für die Brücke über den Altarm der Nidda eine grundhafte Erneuerung vorzusehen, ist nachvollziehbar, da es sich um eine wichtige Wegeverbindung handelt. Derzeit ist die Brücke aus statischen Gründen schon einige Monate gesperrt. Das Grünflächenamt als Bauherrenamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung (Brückenbauabteilung) als Fachamt befinden sich aktuell in der Abstimmung, um eine Lösung zu realisieren. Eine neue Brücke soll nach derzeitiger Planung im Laufe des Jahres 2015 errichtet werden. Zur Finanzierung ist auszuführen, dass dem Grünflächenamt im Ansatz für den Doppelhaushalt 2015/2016 dafür keine Mittel zur Verfügung stehen. Aus Resten aus dem Haushalt 2014 konnten inzwischen allerdings 80.000,- Euro für die Grunderneuerung reserviert werden. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat sich bereit erklärt, Mehrkosten für den Brückenbau vorzufinanzieren. Das Grünflächenamt wird den Brückenbau dann für den Haushalt 2017 bei Bedarf als Investitionsmaßnahme anmelden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Oktober 2014OFOF 675/10Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Erneuerung der Brücke über den Altarm der NiddaOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. November 2014EAEA 53Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Erneuerung der Brücke über den Altarm der NiddaEtatanregung
  3. 16. März 2015STST 409Grundhafte Erneuerung der Brücke über den Altarm der NiddaStellungnahme
  4. 24. August 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 Wochen
    STST 1238Grundhafte Erneuerung der Brücke über den Altarm der Nidda
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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