Haltelinie und Verkehrsspiegel auf der Gießener Straße/ Höhe Theobald-Ziegler-Straße
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Theobald-Ziegler-Straße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Transparenz bezüglich der Verwendung der Stellplatzablösemittel im Ortsbezirk 1021.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Parken im südlichen Abschnitt der Theobald-Ziegler-Straße09.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Theobald-Ziegler-Straße per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1228
Betreff: Haltelinie und Verkehrsspiegel auf der Gießener Straße/ Höhe Theobald-Ziegler-Straße Vorläufige Stellungnahme: Leider kann derzeit noch keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden, da die Abstimmung der beteiligten Stellen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht herbeigeführt werden konnte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2014OFOF 619/10Haltelinie und Verkehrsspiegel auf der Gießener Straße/Höhe Theobald-Ziegler-StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2014OMOM 3181Haltelinie und Verkehrsspiegel auf der Gießener Straße/Höhe Theobald-Ziegler-StraßeDirektanregung
- 19. September 2014Sie sind hierSTST 1228Haltelinie und Verkehrsspiegel auf der Gießener Straße/ Höhe Theobald-Ziegler-StraßeStellungnahme
- 16. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 235Haltelinie und Verkehrsspiegel auf der Gießener Straße/Höhe Theobald-Ziegler-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab