Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Altlasten

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Erfassung und Dokumentation von Altlasten in Frankfurt am Main. Es wird festgestellt, dass keine Gefahren für die Bevölkerung von den bekannten Altlasten ausgehen und dass detaillierte Informationen beim Regierungspräsidium Darmstadt erfragt werden müssen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main ist gemäß § 8 Absatz 4 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes für die Erfassung und Dokumentation von Altflächen und der Bodenbelastungssituation im Bereich des Stadtgebiets zuständig. Innerhalb der Stadtverwaltung übernimmt diese Aufgabe das Umweltamt und hier das Sachgebiet Kommunaler Bodenschutz, Altlasten, Deponienachsorge. Die Dokumentation dieser Informationen erfolgt in einer Datenbank, die Datensätze zu mehr als 30.000 Altflächen enthält und fortlaufend aktualisiert wird. So werden insbesondere erfasste gewerbliche Altstandorte durch Einzelfallrecherchen, Überprüfungen u.a. validiert und durch Import von Gewerbeabmeldungen neue Altstandorte aufgenommen. Für die Bearbeitung festgestellter Altlasten und Altlastenverdachtsflächen ist wiederum das Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Bodenschutzbehörde zuständig. Im Bereich des Ortsbeirats 10 sind insgesamt sechs Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen bekannt. Diese liegen in den Stadtteilen Eckenheim und Preungesheim. Gefahren für die Bevölkerung gehen von den bekannten Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen nach Kenntnis des Umweltamtes nicht aus. Detaillierte Auskünfte können durch das Umweltamt nicht ohne Weiteres zur Verfügung gestellt werden. So wäre der aktuelle Bearbeitungsstand im Einzelnen beim Regierungspräsidium Darmstadt zu erfragen. Da sich die Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen in der Regel auf privaten Grundstücken befinden, sind zudem Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Auch hat eine detaillierte inhaltliche Aufbereitung Grenzen bezüglich der verfügbaren personellen Kapazitäten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2022OFOF 234/10AltlastenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 15. Februar 2022OMOM 1639AltlastenDirektanregung
  3. 20. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1225Altlasten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen