Altlasten
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Altlastenflächen im Ortsbezirk 10 zu prüfen und zu berichten. Dies ist wichtig für die Gesundheit der Anwohner und die Arbeit des Ortsbeirates.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird anhand von Plänen nebst Erläuterungen gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- welche Altlastenflächen bzw. Altlastenverdachtsflächen im Ortsbezirk 10 derzeit wo bekannt sind beziehungsweise wo vermutet werden;
- welche Weiterbehandlungsmaßnahmen diesbezüglich vorgesehen sind oder bereits laufen;
- welche Besonderheiten oder Erfordernisse zu berücksichtigen sind;
- ob es Fälle gibt, über die nicht öffentlich zu berichten wäre, und, wenn ja, wann der Ortsbeirat 10 entsprechende nicht öffentliche Informationen erhält.
Begründung
Die Aufarbeitung von Altlasten ist für die Gesundheit der dort lebenden Menschen und Tiere sowie für die Arbeit des Ortsbeirates von großer Bedeutung. Es wäre ungünstig, wenn entsprechende Flächen nicht bekannt wären oder nicht entsprechend kommuniziert würden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022OFOF 234/10AltlastenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1639AltlastenDirektanregung
- 20. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1225AltlastenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats