Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindern
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Verhinderung des Parkens auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 abgelehnt. Die Gründe hierfür sind bauliche Gegebenheiten und die Gefahr, dass Fußgänger Bordsteinaufsätze übersehen könnten. Es sind keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen oder Beschilderungen möglich.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Bereits bei einem Ortstermin im vergangenen Jahr wurde erörtert, dass Stahlabweiser und andere bauliche Maßnahmen in diesem Abschnitt nicht infrage kommen. Bordsteinaufsätze könnten in diesem Abschnitt vom Fußverkehr beim Kreuzen der Straße leicht übersehen werden. Aufgrund des schmalen Querschnitts und der Hindernisse wie Beleuchtungs- und Ampelmasten sind zusätzliche bauliche Maßnahmen nicht möglich. So würden Hindernisse geschaffen, die den Querschnitt einengen.
Auch eine Beschilderung im Sinne der Anregung, etwa mit einem absoluten Halteverbot (Verkehrszeichen 283), ist nicht realisierbar: Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen (§§ 39 bis 43 den Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2023OFOF 890/6Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2023OMOM 4779Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindernDirektanregung
- 17. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1221Nied: Parken auf dem Geh-/Radweg vor der Mainzer Landstraße Nr. 793 verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab